Erbbaurechtsvertrag mit Archiv e.V. beurkundet
Die Landeshauptstadt Potsdam hat am Dienstag einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Archiv e.V. beurkunden lassen. Damit ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem April 2013 umgesetzt. Der Vertrag sieht eine Laufzeit von 66 Jahren vor. Es ist ein Pachtzins von vier Prozent vereinbart.
"Das ist ein wichtiger Zwischenschritt für die Weiterführung des Kulturzentrums Archiv", sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Nun wird es darauf ankommen, dass der Verein die notwendigen Voraussetzungen dafür schafft, dass das Haus auch auf Dauer existieren kann." Dazu gehört die Vereinbarung, dass der Landeshauptstadt bis zum Oktober ein erstes Maßnahmepaket für die Sanierung des Erdgeschosses vorliegt und bis zum Jahresende das komplette Gesamtfinanzierungsvorhaben erstellt wird. Erfolgt dieser Nachweis nicht bzw. realisiert der Verein die erforderlichen Maßnahmen nicht, wird der Vertrag beendet und das Grundstück nebst Gebäude fällt an die Landeshauptstadt Potsdam zurück.
Im Übrigen enthält der Erbbaurechtsvertrag die üblichen Konditionen, die die Landeshauptstadt Potsdam mit gemeinnützigen Vereinen vereinbart, beinhalten. Dies gilt insbesondere für den Erbbauzins, der mit vier Prozent vom Verkehrswert anzusetzen ist. Die Erbbauzinsbelastung des Vereins beträgt hiernach 11.200,00 Euro im Jahr, dies entspricht 933,33 Euro im Monat für das Gesamtobjekt mit 3000 Quadratmetern Nutzfläche.
Potsdam, 26.06.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
