Ehrenamtliche Richter für Jugendgerichtsbarkeit gesucht
Die Landeshauptstadt Potsdam sucht für die nächste Amtsperiode von 2014 bis 2018 neue Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen. Insgesamt 58 Stellen beim Landgericht und Amtsgericht sollen neu besetzt werden. Das Jugendamt der Landeshauptstadt wird dafür Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten erstellen und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschuss‘ zur Beschlussfassung vorlegen. Deutschlandweit werden in diesem Jahr 60.000 Schöffinnen und Schöffen für Strafgerichte gewählt. Bewerbungen beim Jugendamt der Landeshauptstadt sind bis zum 31. März 2013 möglich. Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2014.
Die Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verfahren gegen Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) mitwirken. Schöffe können deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren werden, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in ihrer Gemeinde wohnen und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Personen, die infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, dürfen das Amt nicht ausüben. Auch Rechtsanwälte, Notare, Richter und Staatsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungshelfer sowie unter anderem Personen, die als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beschäftigt waren, dürfen kein Schöffenamt der Jugendgerichtsbarkeit ausüben.
Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Die Vorschlagslisten sind bis zum 31. Mai 2013 aufzustellen. Im Anschluss liegen die Listen nach öffentlicher Bekanntgabe mit Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit zur Einsicht im Jugendamt aus. Nach Ablauf der Frist (eine Woche) wird die Vorschlagsliste beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter haben, richten ihre Bewerbung bitte bis zum 31. März 2013 schriftlich an: Stadtverwaltung Potsdam; Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; Frau Strauch; 14461 Potsdam. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter (0331) 2892251 oder (0331) 2893130. Jeder Bewerbung sollte ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt sein, der mindestens folgende Angaben enthalten muss: Familienname, Geburtsname, Geburtsort und -kreis, Geburtstag, erlernter Beruf, jetzige Tätigkeit, vollständige Anschrift und möglichst Telefonnummer und/ oder E-Mail-Adresse sowie die Erklärung zu Angaben über die frühere Tätigkeit beim Staatssicherheitsdienst der DDR (kann auf telefonische Anfrage per Fax zugesandt werden). Weitere Informationen wie Bewerbungsbogen und Merkblatt zu Jugendschöffen liegen im Raum 322 des Bürocontainers 1 im Fachbereich Kinder, Jugend u. Familie der Stadtverwaltung aus und sind als Download unter www.schoeffen-bb.de zu nutzen.
Potsdam, 06.03.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
