Die Andere kritisiert Verfassungsschutzbehörde
16.12.2009 - Vor einigen Tagen veröffentlichte die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg eine Meldung „Autonome mobilisieren für gewalttätige Auseinandersetzungen in Kopenhagen“. Aus einem auf der Internetseite des Fördervereins innovativer Wohn- und Lebensformen e.V. verlinkten Aufruf zu Protestaktionen gegen den Klimagipfel in Kopenhagen leitet der Verfassungsschutz die Einstufung des Vereins als linksextrem ab.
Falls es dem Verfassungsschutz tatsächlich um die Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen geht, wäre es naheliegender gewesen, den betroffenen gemeinnützigen Verein unverzüglich über die Einschätzung der Behörde zu den verlinkten Inhalten zu informieren, statt mit einer Presseveröffentlichung selbst zu einer verstärkten Verbreitung der kritisierten Inhalte beizutragen. Die rechtzeitige Information wäre laut Verfassungsschutzgesetz auch Aufgabe der Behörde gewesen.
In den letzten Jahren veröffentlichte die Verfassungsschutzbehörde gleich mehrfach peinliche Fehleinschätzungen von Personen und Gruppen.
So setzte der Imam einer Potsdamer Moschee auf dem Klagewege durch, dass der Verfassungsschutzbericht 2004 durch ein Zusatzblatt berichtigt werden musste. Der Verfassungsschutz hatte ihn als „Hassprediger gegen den Westen“ bezeichnet.
Im Verfassungsschutzbericht 2005 wurden zwei Opfer eines rechtsextremen Überfalls als Mitglieder „der linksextremen Szene“ dargestellt. Auch diese Einstufung musste der Verfassungsschutz revidieren und berichtigen.
Gleich zweimal (in den Berichten 2007 und 2008) berichtete der Verfassungsschutz über die Aktion „Fußballfans beobachten die Polizei“ als linksextremistische Bestrebung. Die Aktion war u.a. durch das Fanprojekt Babelsberg initiiert worden, das dafür im Jahr 2007 die Ehrengabe zum „Preis für politischen Mut und Aufrichtigkeit“ der Stadt Esslingen erhielt. In einem Interview schätzte der Potsdamer Polizeichef Ralf Marschall die Aktion als Beitrag zu Rechtssicherheit und Gewaltprävention ein.
Auch im aktuellen Fall entbehrt die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde jeglicher Sachkenntnis. Die umfangreiche gemeinnützige Arbeit des InWoLe e.V. gefährdet weder die freiheitlich-demokratische Grundordnung, noch strebt der Verein die Auflösung des Bundes oder einzelner Bundesländer an. Seine umfangreichen überwiegend ehrenamtlichen Aktivitäten rechtfertigen eher eine Nominierung für den Ehrenamtspreis der Stadt Potsdam.
Wir fordern den Innenminister Rainer Speer auf, dafür zu sorgen, dass die ihm unterstehende Verfassungsschutzbehörde nicht durch CDU-Hardliner wie ihren Ex-Mitarbeiter Sven Petke zur Diskreditierung politisch unliebsamer Projekte benutzt wird.
Gregor Voehse
Stadtverordneter
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Die Andere
