Der Klick zum legalen Abfalltransport
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von Abfällen ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Auch Unternehmen, deren Hauptzweck nicht dem Bereich der Abfallwirtschaft zuzuordnen ist, sind abfallrechtlich zu dieser Anzeige verpflichtet. „Obwohl diese Pflicht für diese nebenberuflichen Abfalltransporteure formal erst ab dem 1. Juni diesen Jahres greift, ist den Betroffenen eine baldige Anzeige zu empfehlen, denn es ist mit einer großen Antragsflut zu rechnen“, sagte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack. Um den zu erwartenden Ansturm bewältigen zu können und für die Betroffenen einen legalen Abfalltransport ab 1. Juni zu ermöglichen, hat die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) als zuständige Behörde in Brandenburg bereits jetzt ein Serviceportal eingerichtet.
Damit stellt erstmals in Deutschland eine Umweltbehörde ein Onlineportal für Anzeigen zum Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen zur Verfügung. Brandenburg nimmt damit wiederholt - wie schon beim abfallrechtlichen Nachweisverfahren - eine Vorreiterrolle bei der praktischen Umsetzung des eGovernment ein.
Die Anzeigepflicht trifft große Teile der Handwerkerschaft wie Dachdecker, Maler, Monteure und Fliesenleger. Betroffen sind diese, wenn sie Abfälle, die bei der Arbeit beim Kunden anfallen, auch transportieren. Das Portal steht aber nicht nur Handwerkern zur Verfügung. Auch alle anderen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Anzeige verpflichteten Sammler, Beförderer, Händler oder Makler, die hauptberuflich mit Abfällen umgehen, können von dem Portal profitieren. Bislang erfolgten auch diese Anzeigen und deren Bestätigung zeit- und personalaufwändig in Papierform. Das elektronische Verfahren ist nicht nur schnell und einfach handhabbar, es bietet zudem online Unterstützung beim Ausfüllen der Anzeigen. Die Bearbeitungszeit der Behörde ist gegenüber dem Papierverfahren deutlich verkürzt. Die daraus entstehende Kostenersparnis kommt bei Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens durch eine Halbierung der Gebühren dem Antragsteller zu Gute.
Mehr Informationen und der Zugang zum Portal unter
http://www.sbb-mbh.de/info-zur-abfaev.html
Potsdam, 14.02.2014Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
