Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten
Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, aber auch Laub, Baumaterialien und sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen belästigt nicht nur Nachbarn, schädigt die Gesundheit und beeinträchtigt die Luftqualität, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von Garten- und Strauchmaterial in genehmigungsfreien Lagerfeuern bis einen Meter Höhe.
Wohin nun mit dem Abfall, wenn man keine Biotonne hat? Ganz einfach: Da Gartenabfälle gut kompostierbar sind, können diese als Strukturmaterial auf den eigenen Komposthaufen gelegt oder bei der Kompostanlage der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) in Nedlitz, Lerchensteig 25b, abgegeben werden. Wer nicht die Möglichkeit dazu hat, kann in den Kundenzentren des Verkehrsbetriebes beziehungsweise auf den STEP-Wertstoffhöfen die roten 100-Liter-Laubsäcke kostenpflichtig erwerben. Unter der Telefonnummer 0331/6617166 kann mit STEP ein Termin zur Abholung der Säcke vereinbart werden. Das Abholen der Säcke ist im Kaufpreis bereits enthalten. Am 14. und 21. Oktober 2017 führt die Landeshauptstadt Potsdam an festgelegten Standorten auch öffentliche Grünabfallsammlungen durch. Dort können Potsdamer Privatpersonen bis zu 1 m³ Grünabfall kostenlos abgeben. Weitere Informationen zu Standorten und Terminen der Grünabfallsammlung: www.potsdam.de/abfallentsorgung.
Eine Ausnahme bildet krankes und von Schädlingen befallenes Holz aus dem Garten- und Landschaftsbau, welches aufgrund seiner Beschaffenheit nicht verwertet werden kann. Hierfür können Ausnahmegenehmigungen beim Bereich Umwelt und Natur der Landeshauptstadt Potsdam beantragt werden.
Potsdam, 13.10.2017Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
