Brandenburg setzt EU-Recht im Bereich der Gesundheitsberufe um
Einen leichteren Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sollen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union durch die 2011 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassene sogenannte Patientenmobilitätsrichtlinie erhalten. Danach können sie weitgehend selbst bestimmen, in welchem Land der EU sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen wollen. Die Bundesländer sind verpflichtet, diese Richtlinie in Landesrecht umzusetzen. Heute steht der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung auf der Tagesordnung des Landtages. „Zehn Tage vor der Europawahl macht dieser Gesetzentwurf den Einfluss der europäischen Gesetzgebung auf unsere Gesellschaft deutlich. Die Wahl zum Europäischen Parlament ist eine wichtige Möglichkeit zur Mitbestimmung“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Der Gesetzentwurf, der größtenteils von EU-Vorgaben bestimmt ist, regelt vor allem zwei Dinge:
Zum einen regelt er Informationspflichten für Dienstleistungserbringer in der Gesundheitsversorgung. Hierzu zählen unter anderem Informationen über Behandlungsoptionen, Verfügbarkeit, den Versicherungsschutz und über Preise.
Zum anderen wird die Pflicht geregelt, sich als Dienstleistungserbringer in der Gesundheitsversorgung gegen Schadensersatzansprüche abzusichern, sei es durch eine Berufshaftpflichtversicherung oder durch eine vergleichbare Risikoabsicherung.
„Allen Patientinnen und Patienten haben die gleichen Rechte, ob sie grenzüberschreitende Angebote in Anspruch nehmen oder nicht. Alle Anbieter haben die gleichen Pflichten. Dabei haben wir die Interessen der Dienstleistenden des Gesundheitswesens und der Patienten mit Augenmaß abgewogen“, erläutert Tack.
Potsdam, 14.05.2014Veröffentlicht von:
MUGV
