Barrierefreiheit wird wesentliche Voraussetzung bei der Unterstützung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Das Brandenburger Agrarministerium verlangt ab sofort die Erfüllung der Kriterien für Barrierefreiheit als Voraussetzung bei der Beantragung von Mitteln im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Entwicklung auf dem Lande (ILE/ LEADER).
„Mit der Festschreibung der Barrierefreiheit als Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinie“, so Minister Jörg Vogelsänger, „haben wir auch formal dieses Thema zur Voraussetzung für Förderentscheidungen gemacht.“
In Punkt 6.4 der Richtlinie ist nunmehr die Barrierefreiheit als Zuwendungs-voraussetzung festgeschrieben. Damit wird auch einer häufig geäußerten Forderung der Behindertenverbände im Land entsprochen.
Vogelsänger: „Die Gewährleistung der Barrierefreiheit ist mit dem Blick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Sicherung der Lebensqualität für alle Zielgruppen, die die ländliche Entwicklung tragen und die Fördermöglichkeiten nutzen sollen, ein Grundanliegen.“
Potsdam, 21.12.2012Veröffentlicht von:
MIL Brandenburg
