Zum 9. August 2021 wird für Auf dem Kiewitt, Schillerplatz, Schillerstraße, Grillparzer Straße und Wielandstraße der Bewohnerparkbereich 320 eingerichtet
Die Verkehrszeichen werden ab 21. Juni 2021 aufgestellt
Zum 9. August dieses Jahres wird die Parkraumbewirtschaftung auf die Straßen Auf dem Kiewitt, Schillerplatz, Schillerstraße, Grillparzer Straße und Wielandstraße ausgedehnt. Das Parken ist in den genannten Straßen künftig mittels Bewohnerparkausweis sowie entsprechend der Ausschilderung über die Entrichtung einer Parkgebühr am Parkscheinautomaten möglich. Der Anspruchsbereich für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises umfasst auch die angrenzenden Abschnitte der Zeppelinstraße.
Der bestehende Bewohnerparkbereich in der Stiftstraße wird in den neuen Bewohnerparkbereich 320 integriert. Die Bewirtschaftungszeiten im Gebiet gelten von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr sowie sonnabends von 8 bis 16 Uhr. Die erforderlichen Verkehrszeichen werden kurzfristig ab Montag aufgestellt. Rechtswirksam wird die neue Beschilderung in den neuen Parkabschnitten dann erst ab dem 9. August 2021.
Die zum Abstellen des Kraftfahrzeuges notwendigen Bewohnerparkausweise können hier online beantragt werden. Mit vorheriger Terminvereinbarung kann der Parkausweis persönlich im Bürgerservicecenter, in der Friedrich-Ebert-Str. 79/81 oder in der KfZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, in der Helene-Lange-Straße 14, beantragt und in der Regel auch sofort mitgenommen werden. Einen Termin erhalten Bürgerinnen und Bürger online, telefonisch oder direkt im Bürgerservicecenter beziehungsweise in der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde.
Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben Personen, die im Anspruchsbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen. In diesem Gebiet beruflich tätige Personen, die nicht dort wohnen, sind keine Bewohner und können folglich auch keinen Parkausweis erhalten. Zur Beantragung sind der Fahrzeugschein und der Personalausweis mitzubringen. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter sein, muss eine Nutzungsbestätigung für das Fahrzeug vorliegen.
Potsdam, 18.06.2021Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
