Zahl der Bauanträge in Brandenburg seit fünf Jahren konstant
Die oberste Bauaufsichtsbehörde im Brandenburger Bauministerium erstellt jährlich einen Bericht über die Arbeit der unteren Bauaufsichtsbehörden. Dieser liegt nun in der aktuellen Form vor und wurde den Bauämtern (untere Bauaufsichtsbehörde) der Landkreise und kreisfreien Städte übergeben.
Der Tätigkeitsbericht bietet eine Auswertung der Verwaltungsdaten der 21 unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes. Er enthält Aussagen über Bauanträge- und Genehmigungen in der Mark.
Die Zahl der eingereichten Bauanträge ist demnach in den vergangenen fünf Jahren annähernd gleich geblieben. Es gab rund 19.000 Anträge pro Jahr mit einer sehr hohen Genehmigungsquote (89 Prozent). Lediglich zwei Prozent der Bauanträge wurden 2011 abgelehnt. Der Rest erledigte sich - beispielsweise durch Rücknahme.
Reine Bauantragsverfahren stellten 2011 nur ein Drittel der über 60.000 durch die Bauaufsichtsbehörden zu erledigenden Verfahren dar. Weitere Antragsverfahren wie Vorbescheidsverfahren, vereinfachte Genehmigungsverfahren, Bauanzeigen, Abweichungsanträge, Prüfung von Nachweisen und Bestellung von Dienstbarkeiten machten einen Anteil von 11.500 Verfahren aus.
Einen ebenso großen Anteil wie die Bauanträge nehmen die Verfahren der rechtlichen Bauaufsicht ein. Dabei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, ordnungsbehördliche Maßnahmen, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
Trotz der stetig sinkenden Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konnte die Bearbeitungsdauer der Bauantragsverfahren weiter konstant gehalten werden. 62 Prozent der Verfahren wurden innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Dies gilt aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Beteiligung von Fachbehörden als Mindestbearbeitungszeit. Weitere 25 Prozent wurden innerhalb von sechs Monaten erledigt. Lediglich 13 Prozent der Verfahren nahmen eine längere Zeit in Anspruch.
Die Gebühreneinnahmen der Bauaufsichtsbehörden sind im Vergleich zu den Vorjahren wieder gestiegen. Sie beliefen sich auf insgesamt 25,8 Millionen Euro. Dies sind zu 95 Prozent Genehmigungsgebühren und wie auch in den Vorjahren nur zu einem sehr geringen Prozentsatz Gebühren, die aufgrund ordnungsrechtlicher Verfügungen wie Buß- und Zwangsgelder eingenommen wurden. Gleichwohl decken die Einnahmen nur die Hälfte des Verwaltungsaufwands der Behörden ab.
Potsdam, 11.07.2012Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
