Weltverbrauchertag: „Das Thema ist so aktuell wie vor 30 Jahren“
Zum 30. Mal wird am kommenden Freitag (15. März) der Weltverbrauchertag begangen. Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack nimmt dies zum Anlass, auf die Bedeutung der Verbraucherrechte und auf die Aktivitäten in Brandenburg hinzuweisen.
Der Weltverbrauchertag wird seit dem Jahr 1983 jährlich am 15. März begangen. Er geht auf eine Initiative des US-Präsidenten John F. Kennedy zurück, der am 15. März 1962 vor dem amerikanischen Kongress drei grundlegende Verbraucherrechte proklamierte. Nämlich das Recht, vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt zu werden, das Recht, vor gefährlichen oder unwirksamen Medikamenten geschützt zu werden sowie das Recht, aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auszuwählen.
Diese grundlegenden Verbraucherrechte sind heute so aktuell wie damals. Immer wieder kommt es zu irreführender und täuschender Werbung bei unterschiedlichen Produkten.
Die Stärkung der Verbraucherrechte ist deshalb auch in der verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg verankert. Nachdem die Strategie im April 2012 vom Kabinett beschlossen und im Juni 2012 im Landtag beraten wurde, stehen Maßnahmen ihrer Umsetzung im Vordergrund. Verbraucherschutzministerin Tack hierzu: „Wir haben in der Landesregierung eine umfassende und komplexe Strategie zur Stärkung des Verbraucherschutzes und zur Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Orientierung an den Märkten ins Leben gerufen. Erste Erfolge sind deutlich erkennbar“.
Schulverpflegung in Brandenburg
Aufgabe der „Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg“ ist es, die Qualitätsstandards für Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bekannt zu machen sowie die Sensibilität und Akzeptanz für eine gesunde Schulverpflegung bei allen Akteuren zu wecken.
Im diesjährig 2. Workshop für Schulcaterer wurde zum Thema "Wie sieht eine zukunftsfähige Schulverpflegung in Brandenburg aus" diskutiert. Die Schulcaterer nehmen eine Schlüsselverantwortung bei der Darreichung gesunden und nahrhaften Schulessens wahr. Eine regelmäßige Kommunikation und Information zwischen allen Beteiligten kann eine gesunde Schulverpflegung gewährleisten und ihre Akzeptanz erhöhen.
Grenzüberschreitender deutsch-polnischer Verbraucherschutz
Grenzüberschreitende Kauf- und Werkverträge, Handwerksleistungen, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen oder Reisen ins Nachbarland stellen an die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen besondere Anforderungen. Dementsprechend groß ist der Informationsbedarf der polnischen und der deutschen Bevölkerung. Das deutsch-polnische Verbraucherinformationszentrums -VIZ- in Frankfurt (Oder) ist die einzige Einrichtung, die vor Ort eine Beratung von einem deutsch-polnischen, zweisprachigen Juristen-Team zu grenzüberschreitenden Sachverhalten anbietet. Nachfragen kommen inzwischen nicht nur aus grenznahem Raum, sondern zunehmend aus dem gesamten Bundesgebiet bzw. aus dem gesamten Gebiet Polens.
Ministerin Tack: "Die Federführung für die Umsetzung unserer verbraucherpolitischen Strategie liegt in meinem Haus, ohne die fachliche Unterstützung der anderen Häuser der Landesregierung wäre jedoch diese gute Bilanz nicht möglich gewesen. Die festgelegten Maßnahmen können nur in Zusammenarbeit mit den Ressorts der Landesregierung und mit Unterstützung von Brandenburger Vereinen und Verbänden durchgeführt werden."
Dispozinsen und Banken
Brandenburg unterstützte im vergangenen Jahr eine Bundesratsinitiative zur Deckelung der Dispozinsen für die Girokonten der Verbraucher. Die oft unverhältnismäßig hohen Zinsen sind besonders in der aktuellen Niedrigzinsphase ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. So setzte sich Brandenburg für zinsgünstigere Alternativen ein und forderte eine unabhängige Beratung verschuldeter Verbraucher, um die Gefahr einer ausweglosen Verschuldung zu verringern. Auch wenn der Antrag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat keine Mehrheit fand, wird sich Brandenburg nach den Erfolgen im Fachausschuss des Bundesrates weiter für einen besseren Schutz der Menschen vor überhöhten Zinsen einsetzen.
Die Bundesverbraucherschutzministerin lehnt eine gesetzliche Regelung der Zinshöhe ab und setzt stattdessen auf eine freiwillige Lösung. Zwar erklärten die Banken darauf die Absicht, dass Bankkunden bei übermäßiger Inanspruchnahme eines Dispositionskredites die Umschuldung in einen Ratenkredit oder alternativ ein individueller Tilgungsplan angeboten werden soll. Die Ergebnisse bleiben aber deutlich hinter den Forderungen Brandenburgs zurück, denn nur eine gesetzliche Regelung schafft die Rechtssicherheit, die Verbraucherinnen und Verbraucher für eine zuverlässige Planung benötigen.
Verbraucherbildung an Schulen
Bei der universitären Ausbildung von Lehrkräften für das Unterrichtsfach Wirtschaft-Arbeit-Technik und bei der Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg sind verstärkt verbraucherschutzrelevante Themen zu berücksichtigen. Im ersten Schritt wurde ein Konzept dazu im Landesinstitut für Schule und Medien entwickelt. Die Fortsetzung der modularen Fortbildung zur Verbraucherbildung ist nun im Rahmen der Beraterteams der Schulämter im April 2013 geplant.
Mit vielen Aktivitäten wird bundesweit auf den Weltverbrauchertag aufmerksam gemacht. So geht die Verbraucherzentrale Brandenburg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Berlin der Frage "Sind Sie richtig versichert? nach. Noch bis zum 30. März können Brandenburgerinnen und Brandenburger online unter www.vzb.de oder in allen Bratungsstellen des Landes daran teilnehmen. Im Mittelpunkt einer Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. am Weltverbrauchertag stehen die neuesten Untersuchungen der Initiative Finanzmarktwächter - Wie Banken sich um die Offenlegung von Provisionen drücken.
Potsdam, 14.03.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)
