Vorlage für Stadtverordnetenversammlung: Keine verkaufsoffenen Sonntage in der Adventszeit
Landeshauptstadt Potsdam
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Sonntagsöffnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse am 6. Dezember 2020 (2. Advent), und dem 20. Dezember 2020 (4. Advent) vom 16. September 2020 soll aufgehoben werden. Eine entsprechende Vorlage wird den Stadtverordneten in ihrer Sitzung vom 2. Dezember 2020 zum Beschluss vorgelegt. . Grundlage hierfür ist der Wegfall des besonderen Anlasses, da der Potsdamer Weihnachtsmarkt Corona-bedingt nicht stattfindet.
Weitere Überlegungen, wie etwa an den Adventswochenenden eine erweiterte Öffnung der Geschäfte zuzulassen, können wegen fehlender rechtlicher Grundlage nicht umgesetzt werden. Eine Öffnung für ein sogenanntes „Sonntagsshopping in der Adventszeit" ist kein besonderer Anlass im Sinne des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes.
Im Zusammenhang mit den Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie kann nur durch vorhandene Landesvorschriften die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, um eine erweiterte Öffnung in der Adventszeit zu ermöglichen.
Potsdam, 19.11.2020Veröffentlicht von:
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