Volksbegehren für Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)
Am Montag, dem 4. Juni 2012, beginnt das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER). Erstmals beträgt der Zeitraum, in dem die Eintragungslisten in der Stadtverwaltung ausliegen, sechs Monate statt bisher vier Monate. In Potsdam gibt es vier Eintragungsorte, an denen die Potsdamer Eintragungsberechtigten ihre Unterschrift für dieses Volksbegehren leisten können:
1. Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81
zu den Öffnungszeiten:
Montag 10.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 14.00 Uhr
2. Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1
3. Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44
beide Bibliotheken zu den Öffnungszeiten:
Montag 13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag und Freitag 13.00 - 18.00 Uhr
Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
4. Bürgerbüro Groß Glienicke, Potsdamer Chaussee 104 (Rückseite des Einkaufscenters Albrechtshof)
zur Bürgersprechstunde des Ortsvorstehers: Mittwoch 9.00 - 14.00 Uhr
Eintragungsberechtigt sind alle Deutsche der Landeshauptstadt Potsdam, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 3.12.2012 das 16. Lebensjahr vollendet haben (also vor dem 4.12.1996 geboren sind), seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur Unterschriftsleistung ist ein Personaldokument vorzulegen. Die Eintragung muss gut lesbar sein. Es ist der Name und Vorname, die Adresse, das Geburtsdatum, das Datum der Unterschriftsleistung und die eigenhändige Unterschrift vollständig einzutragen. Jeder darf zu diesem Volksbegehren nur einmal unterschreiben. Die Listen werden anschließend durch das Wahlbüro auf Vollständigkeit der Angaben und auf Gültigkeit geprüft.
Neu ist bei diesem Volksbegehren auch, dass Eintragungsberechtigte ihre Eintragung per Post wie bei einer Briefwahl vornehmen können. Hierzu ist beim Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam ein Eintragungsschein zu beantragen. Dieser Antrag kann formlos per Post, per Fax (0331/289-3880) oder elektronisch gestellt werden (Online-Formular unter www.potsdam.de/volksbegehren). Auf diesen Antrag erhält der Eintragungsberechtigte vom Wahlbüro einen Eintragungsschein mit einem Rückumschlag zugesendet. Jedem Eintragungsschein wird der Wortlaut des Volksgehrens beigelegt, so dass der Eintragungsberechtigte genau weiß, was er mit seiner Unterschrift unterstützt. Außerdem muss wie bei einer Briefwahl mit einer zweiten Unterschrift an Eides statt versichert werden, dass man persönlich den Eintragungsschein gekennzeichnet hat. So wird gesichert, dass jeder nur für sich mit seiner Unterschrift das Volksbegehren unterstützt.
Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen bis zum 3. Dezember 2012 im ganzen Land Brandenburg mit mindestens 80.000 gültige Unterschriften geleistet worden sein. In diesem Fall wird sich der Landtag Brandenburg erneut mit dieser Problematik beschäftigen. Wenn er dem Anliegen nicht statt gibt, wird ein Volksentscheid durchgeführt.
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
