Vogelsänger im Bundesrat zur Einigung zur Fluthilfe und zum Entflechtungsgesetz
Berlin - Infrastruktur- und Agrarminister Jörg Vogelsänger hat heute im Bundesrat für das Land Brandenburg die Zustimmung zum Aufbauhilfegesetz des Bundes, welches die Grundlage für die Regulierung der Schäden durch das Elbehochwasser sein wird, sowie zur Fortführung der Entflechtungsmittel gegeben.
Fluthilfe nimmt weitere Etappe
Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) hat nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat erfolgreich passiert. Privathaushalte und Unternehmen haben durch das Hochwasser massive Schäden erlitten, ebenso die Infrastruktur von Bund, Ländern und Gemeinden. Bund und Länder stellen 8 Milliarden Euro bereit. Der Bund finanziert die Summe zunächst vor, 4 Milliarden Euro werden in den kommenden Jahren durch die Länder an den Bundeshaushalt zurückerstattet.
Redaktioneller Hinweis: Aktueller Stand zu den Schäden in der brandenburgischen Landwirtschaft, siehe Pressemitteilung vom 4. Juli 2013
Planungssicherheit durch Entflechtungsmittel
Mit den Regelungen im Aufbauhilfegesetz ist gleichzeitig die Fortführung der Zahlung der so genannten „Entflechtungsmittel“ durch den Bund an die Länder bis zum Jahr 2019 neu geregelt. Größter Nutznießer ist bei den Entflechtungsmitteln der kommunale Verkehr. Mit den Entflechtungsmitteln können kommunale Straßenbauprojekte, Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr, aber auch die Wohnraumförderung und der Hochschulbau unterstützt werden.
„Die kommunalen Haushalte werden durch die Bereitstellung von Fördermitteln entlastet und haben Planungssicherheit für wichtige Investitionsmaßnahmen in den betroffenen Bereichen“, erläutert Minister Vogelsänger: „Gleiches gilt für die Vorhabenträger im Wohnungs- und Hochschulbau sowie der Bildungsplanung.“
Für das Entflechtungsgesetz wird der Bund bis 2019 jährlich rund 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Von den Kompensationsleistungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz erhält das Land Brandenburg für den ÖPNV und kommunalen Straßenbau jährlich rund 54,2 Millionen Euro, für die Wohnraumförderung 30,2 Millionen Euro.
Potsdam, 05.07.2013Veröffentlicht von:
MIL Brandenburg
