Tierseuchenallgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht erlassen
Geflügelhalter in Uetz-Paaren, Marquardt, Grube und Golm betroffen
Aufgrund des aktuellen Vorrückens der Geflügelpest insbesondere bei Wildvögeln aber auch beim Hausgeflügel hat das Verbrauchschutzministerium am 10. Dezember 2020 einen Erlass zur Aufstallung von Hausgeflügel in bestimmten Regionen des Landes Brandenburg herausgegeben. Die Aufstallungspflicht gilt in Risikoregionen. Das sind insbesondere Wildvogeleinstandsgebiete mit Wildvogelrast- -sammel-, -schlafplätzen, wasserreiche Gebiete oder Gebiete mit einer hohen Geflügelhaltung.
Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit den Ortsteilen Uetz-Paaren, Marquardt, Grube und Golm betroffen und hat dazu eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Ab dem 15. Dezember 2020 müssen Geflügelhalter in diesen Ortsteilen ihre Tiere im Stall oder in einer geschlossenen Voliere halten.
Die Allgemeinverfügung einschließlich der dazugehörigen Karte können online hier im Sonderamtsblatt 26/2020 eingesehen werden sowie hier: https://potsdam.de/tierseuchenkarte
Für alle Geflügelhalter gilt weiter, dass unbedingt direkte und indirekte Kontakte zwischen ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert werden, Stallkleidung getragen wird und unnötige Kontakte durch Personen oder Tiere unterbleiben. Die Meldung des Geflügelbestandes im Veterinäramt ist erforderlich und kann unter veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de nachgeholt werden, so dies noch nicht geschehen ist. Verdachtsfälle sind in jedem Fall zu melden.
Potsdam, 15.12.2020Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
