Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt und Speiseverzehrverbot auf Wochenmärkten ab Samstag
Für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse gilt ab Montag Distanzunterricht
In der Landeshauptstadt Potsdam werden weitere Maßnahmen ergriffen, um die aktuelle Corona-Pandemie zu bekämpfen. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser weiterhin gewährleistet ist. Ab Samstag gilt daher in stark frequentierten Bereichen der Potsdamer Innenstadt, in Teilen von Babelsberg und Potsdam-West ein Alkoholkonsumverbot. Darüber hinaus gilt ab Samstag auf und rund um die Wochenmärkte ein Speisenverzehrverbot. Ab Montag, den 14. Dezember 2020, sollen Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet werden.
„Die Situation in den Kliniken erfordert es, jetzt zu handeln und nicht noch auf höhere Inzidenzwerte zu warten. Wir brauchen nicht nur ein einheitliches, sondern vor allem ein sofortiges Handeln. Es zählt jetzt jeder Tag“, so Schubert.
Wie bereits am Mittwoch angekündigt, wurde das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz über die geplanten, verschärften Maßnahmen informiert. Heute hat die Landeshauptstadt Potsdam das Signal bekommen, dass das Benehmen zu allen Punkten in der Allgemeinverfügung hergestellt ist.
Ab Samstag gilt demnach in stark frequentierten Bereichen der Landeshauptstadt das Verbot des Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum. Konkret handelt es sich um die Friedrich-Ebert-Straße, die Brandenburger Straße sowie die Nebenstraßen oder Teilen davon, den Luisenplatz sowie Teile der Karl-Liebknecht-Straße und Rudolf-Breitscheid-Straße in Babelsberg sowie Teilbereiche der Nansenstraße und der Geschwister-Scholl-Straße in Potsdam West. In diesen Bereichen gilt seit Donnerstag auch die Maskenpflicht. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am heutigen Freitag erlassen und veröffentlicht worden. Das Alkoholkonsumverbot soll bis zum 7. Januar 2021, also über die Weihnachtsfeiertage und Silvester gelten. Die Allgemeinverfügungen sind online zu finden unter www.potsdam.de/amtsblatt.
Hintergrund für die Ausweisung dieser Bereiche ist, dass sich in den benannten Straßenbereichen viele Einrichtungen des Einzelhandels befinden. In der Vorweihnachtszeit ist aufgrund der Angebote mit erhöhtem Kundenverkehr zu rechnen. Aufgrund der Enge der Fußgängerbereiche wird bei erhöhtem Kundenverkehr der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können.
Auch ein Speisenverzehrverbot wird am Samstag per Allgemeinverfügung in Kraft treten und bis zum 7. Januar 2021 auf und rund um die Wochenmärkte gelten. Zwar könne dann noch ein Brötchen oder eine Pizza gekauft, allerdings nicht mehr wie bisher vor Ort verzehrt werden.
Um die Infektionsketten an Schulen zu unterbrechen, hat das Gesundheitsamt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse ausgesetzt und Distanzunterricht angeordnet. Konkret bedeutet das, dass die Schülerinnen und Schüler von Montag an ausschließlich im Distanzunterricht zu unterrichten sind. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen. Das betrifft die Jahrgangsstufe 10, im Gymnasium die Jahrgangsstufe 12 und für Gesamtschulen die Jahrgangsstufe 13. Auch die Schülerinnen und Schüler in den Oberstufenzentren, die sich im letzten Ausbildungsjahr befinden sowie die Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen bleiben grundsätzlich im Präsenzunterricht.
Des Weiteren ist ab sofort der Schulsport der Schwimmunterricht für alle Jahrgangsstufen, mit Ausnahme der Spezialschulen und Spezialklassen Sport untersagt.
Oberbürgermeister Mike Schubert sagt abschließend: „Wir haben ein diffuses Infektionsgeschehen, über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Aus diesem Grunde habe ich mich dazu entschlossen, für die Landeshauptstadt Potsdam weitere, über die Vorgaben der Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu ergreifen.“
Potsdam, 11.12.2020
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
