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Potsdam, 12.05.2011

Tempolimits: So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich

Verkehrsminister Jörg Vogelsänger lässt die rechtlichen Voraussetzungen für ein Tempolimit in engen Alleen prüfen. Jörg Vogelsänger: „Flächendeckende Tempolimits auf Autobahnen, Landesstraßen und in gesamten Stadtgebieten wird es mit mir nicht geben. Mobilität ist in einem Flächenland wie Brandenburg ein hohes Gut. Jedoch hat die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer höchste Priorität. In Brandenburg können wir auf eine sehr positive Entwicklung verweisen. Immerhin hat Brandenburg als eines der wenigen Bundesländer das EU-Ziel erreicht, die Anzahl der Getöteten innerhalb von 10 Jahren zu halbieren. Gleichwohl machen uns nach wie vor die tödlichen Baumunfälle große Sorgen. Hier wollen wir neben entschärfenden baulichen Veränderungen und Schutzplanken auch Geschwindigkeitsbeschränkungen prüfen. Wobei jede Geschwindigkeitsbegrenzung für die Verkehrsteilnehmer auch nachvollziehbar sein muss.“

In diesem Jahr wird die vom Bund vorgegebene Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen (RPS) in Brandenburg eingeführt. Danach werden zukünftig neue Alleen im Regelfall durch Schutzplanken abgesichert werden müssen. Der gemeinsame Alleenerlass aus dem Jahr 1998 wird zusammen mit dem Innenministerium überarbeitet, um auch im Bestandsnetz höhere Sicherheitsstandards schrittweise umzusetzen. Hier stehen Tempo 70 oder Schutzplanken auf der Agenda, wobei am bewährten Grundsatz der Einzellfallentscheidung durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden festgehalten werden soll.

Ziel ist ein Konzept, das sowohl Sicherheitseinrichtungen, entschärfende bauliche Veränderungen und punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen miteinander verknüpft, um die Sicherheit zu verbessern. Grundlage sind wissenschaftliche Erkenntnisse, die auch bei der Erarbeitung der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen gewonnen wurden. Dabei stützt sich das Land auf Erfahrungen durch die landesweite Einrichtung von Unfallkommissionen, die frühe Einführung eines Sicherheitsaudit im Straßenbau und die Sensibilisierung auf Baumunfälle während der Fahrschulausbildung.

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden jedoch nicht vom Land festgelegt, sondern müssen von den Kreisen, die für Bundes- und Landesstraßen als untere Verkehrsbehörden zuständig sind, angeordnet und umgesetzt werden. Vogelsänger: „Ich bin sicher, Land und Kommunen werden auch bei diesem Thema gut zusammenarbeiten. Investitionen in die Verkehrssicherheit lohnen sich immer und können Menschenleben retten.“

Potsdam, 12.05.2011

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2011-05-12 11:19:32 Vorherige Übersicht Nächste


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