Tack: Umweltschutz darf bei Freihandelsabkommen nicht geopfert werden
Deutlich mehr öffentliche Beteiligung und Transparenz fordert Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack bei den laufenden Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). „Dazu gehört für mich zwingend die Berücksichtigung umweltpolitischer Belange. Europäische Standards und das geltende Vorsorgeprinzip dürfen nicht in Frage gestellt werden“, so Tack mit Blick auf die morgen beginnende Umweltministerkonferenz. Brandenburg unterstützt dort einen Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, zeitnah und konkret über den Fortgang der laufenden Verhandlungen sowie die zu erwartenden Auswirkungen der TTIP bezogen auf umweltpolitische Belange zu berichten.
Europa zeichnet sich durch hohe Sicherheitsstandards unter anderem im Gentechnik- und Chemikalienrecht, der Nanotechnologie sowie in den Bereichen Daseinsvorsorge (Abfall, Wasser, umweltbezogene Energie- und Verkehrsdienstleistungen), Verbraucherschutz und umweltbezogener Rechtsschutz aus. „Diese hohen Standards müssen beibehalten werden. Es darf keine Verpflichtung zur Öffnung der EU bei neuen Risikotechnologien wie Fracking geben. Das hohe Umwelt- und Verbraucherschutzniveau in der EU und im nationalen Recht muss erhalten bleiben – nicht nur bei den TTIP-Verhandlungen sondern bei sämtlichen Freihandels- und Dienstleistungsabkommen“, so Tack. Sie kritisierte erneut, dass die Verhandlungen bisher weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit nur sehr eingeschränkter Beteiligung des Europäischen Parlaments geführt wurden.
In der öffentlichen Diskussion werden zunehmend Befürchtungen laut, dass die angestrebte Vereinbarung zu einem Abbau bestehender EU-Schutzstandards auch im Umweltschutz führen könnte, vor allem im Hinblick auf das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip bei umweltrechtlichen Belangen. Brandenburg fordert deshalb die Einbeziehung der Fachministerkonferenzen und der entsprechenden Fachgremien des Bundes sowohl im Bereich des Umweltschutzes als auch im Bereich des Verbraucherschutzes.
Beim Freihandelsabkommen geht es im Wesentlichen um Abbau von Handelsschranken, u.a. durch den Wegfall noch bestehender Zölle oder die gegenseitige Anerkennung von Standards. Eine große Herausforderung und Chance für beide Seiten ist die Festlegung von gemeinsamen Grund-sätzen und Kooperationsgrundlagen. Von dem Freihandelsabkommen sind ca. 800 Millionen Menschen, also 11,5 % der Weltbevölkerung und 45% der Weltwirtschaft (gemessen an den Kernbereichen der Weltwirtschaft) betroffen, ebenso 30% des Welthandels von Wirtschaftsgütern. Die EU-Kommission hat von den Mitgliedstaaten ein Mandat für Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft für das Freihandelsabkommen mit den USA erhalten. Die Bundesländer sind bislang nicht einbezogen.
Potsdam, 07.05.2014Veröffentlicht von:
MUGV
