Tack: Präventionsgesetz muss grundlegend überarbeitet werden
Das vom Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU-FDP vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz zur Prävention wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr in Kraft treten. Brandenburg hatte bereits im Vorfeld mehrfach Kritik am Gesetz geäußert und deshalb heute gemeinsam mit anderen Bundesländern im Gesundheitsausschuss des Bundesrates für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Über das endgültige Schicksal des von FDP-Gesundheitsminister Bahr eingebrachten Gesetzes wird der Bundesrat am 20.9. entscheiden. „Ich halte das schwarz-gelbe Präventionsgesetz für völlig unzureichend und bin mir darin mit den meisten meiner Länderkolleginnen und -kollegen einig. Eine grundlegende Überarbeitung ist dringend notwendig, damit Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgreich umgesetzt werden können“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.
Brandenburg fordert seit langem ein bundesweites Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz, das seinem Namen auch gerecht wird.
Angesichts des demografischen Wandels, längerer Lebensarbeitszeiten, einer Zunahme chronischer Krankheiten und ungleichen Gesundheitschancen sind zusätzliche Investitionen in Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung dringend notwendig. Prävention und Gesundheitsförderung müssen nachhaltig in allen Politikfeldern und Lebensbereichen verankert und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von allen Sozialleistungsträgern gemeinsam und ausreichend finanziert werden.
„Das vorgelegte Gesetz beschränkte sich im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Präventionsausgaben der Krankenkassen. Das ist zu wenig, denn Gesundheitsvorsorge ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft.“, so die Ministerin. Menschen, die sozial benachteiligt sind, seien oft auch gesundheitlich benachteiligt. Die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung könnte ein Weg sein, um Benachteiligungen auszugleichen. Dies gelte insbesondere für Kinder, die nichts dafür können, wenn sie in sozial ungünstige Verhältnisse geboren werden. Vor diesem Hintergrund engagiert sich Brandenburg bereits seit Jahren besonders stark für die Gesundheit von Kindern. Im vorgelegten Gesetz wurden die auf Landesebene und kommunaler Ebene vorhandenen Präventionsaktivitäten aber nicht berücksichtigt.
„Der Bundesminister hat die Kritik der Gesundheitsminister der Länder offenbar nicht ernst genommen. Wir hoffen, dass eine neue Bundesregierung ein Präventionsgesetz vorlegt, das wesentliche Anforderungen an ein erfolgversprechendes und wirkungsvolles Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz erfüllt“, sagte Tack.
Potsdam, 04.09.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)
