Tack: Innovative Anpassungsstrategien für die gesundheitliche Versorgung entwickeln
Die Sicherung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg wird künftig durch ein Gemeinsames Landesgremium unterstützt. Heute fand in Potsdam unter Leitung von Gesundheitsministerin Anita Tack die konstituierende Sitzung statt. „Eine älter werdende und zahlenmäßig abnehmende Bevölkerung führt zu veränderter Nachfrage von Angeboten der Daseinsvorsorge“, sagte Tack und verweist auf die nach wie vor gegenläufige Entwicklung im Umland und in den Berlin fernen Regionen.
Während im Berliner Umland teilweise Bevölkerungsgewinne prognostiziert werden, entsteht durch den starken Bevölkerungsrückgang in Berlin fernen Regionen ein starker Anpassungsdruck. Die insgesamt stark alternde Bevölkerung, die Vereinzelung der Bevölkerung in kleineren Haushalten, die regional unterschiedlich ausgeprägte Verringerung des Anteils von Kindern und jungen Erwachsenen haben bereits heute zu einer quantitativen und qualitativen Verschiebung der Nachfrage geführt. Dieser Prozess wird auch in der Zukunft weiter voranschreiten. „Dem müssen wir uns stellen. Eine Prämie als Anreiz für das Leerziehen ganzer Dörfer und Regionen ist für uns keine Lösung“, so Tack mit Bezug auf die Vorschläge eines Demografie-Forschers.
Das gegliederte System der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland ist laut Tack komplex und enthält auch Hemmnisse für die Umsetzung neuer Ideen. Damit das innovative Potential aller Beteiligten in Brandenburg voll zum Tragen kommen kann, sollen gemeinsam alle Innovationsräume ausgeleuchtet, bestehende Hindernisse beschrieben und Vorschläge zur ihrer Überwindung gemacht werden. „Wir arbeiten in Brandenburg bereits gemeinsam an innovativen Anpassungsstrategien für die gesundheitliche Versorgung. Sowohl planerisch als auch konzeptionell loten die Verantwortlichen Spielräume aus“, sagte Tack. Beispielhaft seien hier die Dialogkonzepte der Kassenärztlichen Vereinigung zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung in der ambulanten medizinischen Versorgung sowie von der Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam mit Krankenkassen entwickelte Projekte in der sektoren- und berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit.
Mit der Fortschreibung des Krankenhausplanes wurde die Grundlage für eine zukunftsorientierte und kooperative Ausrichtung der Krankenhäuser gelegt. Sie bleiben wichtiger Anker für die Versorgung in der Fläche. Landkreise und Kommunen setzen aktiv Akzente mit ihrer Verantwortung im öffentlichen Gesundheitsdienst ebenso wie in der regionalen Vernetzung von Angeboten der medizinischen Versorgung und der Verknüpfung mit Mobilitätskonzepten. Land und Kommunen schaffen mit einer qualifizierten Gesundheitsberichterstattung die Grundlage für datenbasierte Entscheidungen.
Das gemeinsame Landesgremium stellt seine Arbeit in 2014 unter das Motto „Beispiele guter Praxis nutzen - Innovationsräume ausleuchten – Impulse für Landes- und Bundespolitik geben“. Dabei geht es in erster Linie um eine qualifizierte sektorenübergreifende Gesamtschau. „Wir wollen regionale Fragen in den Fokus nehmen und dafür im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Lösungen auf den Weg bringen. Gute Modelle sollen diskutiert und weiterentwickelt werden“, so Tack.
Ziel sind abgestimmte Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der flächendeckenden medizinischen Versorgung, die regionale Versorgungsbedürfnisse, raumplanerische Aspekte und Perspektiven der demografischen Entwicklung berücksichtigen.
In einem ersten Schritt wird sich das Gremium den drängendsten aktuellen Fragen in den berlinfernen Regionen des Landes stellen. Das Gemeinsame Landesgremium hat einen Arbeitsausschuss eingesetzt, der im 3. Quartal 2014 erste Vorschläge für geeignete Modellregionen unterbreiten und mögliche bundesrechtliche Umsetzungshemmnisse darstellen soll.
Grundlage für die Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums im Sinne des § 90a SGB V ist ein neues Landesgesetz. Ständige Mitglieder des Gremiums sind das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg. Darüber hinaus haben die in Brandenburg für die Wahrnehmung der Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen im Sinne des § 140f SGB V, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegeberufe maßgebliche Dachorganisation ein Mitberatungsrecht. Weitere Beteiligte können hinzugezogen werden, wenn es die Aufgaben erforderlich machen.
Potsdam, 12.03.2014Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
