Tack fordert Rückkehr zu paritätischer Finanzierung der Krankenversicherung
„Es kann nicht im Sinne des solidarischen Versicherungssystems liegen, wenn sich die Arbeitgeberseite stetig weiter aus der Finanzierungsverantwortung für die Krankenversicherung herauszieht“, kritisiert Gesundheitsministerin Anita Tack den heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Arbeitgeber müssen künftig wieder an den steigenden Gesundheitskosten beteiligt werden. Ein weiteres Auseinanderdriften von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen muss verhindert werden.“
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Finanzierungsgrundlagen in der Gesetzlichen Krankenversicherung neu regeln. Mit dem Wechsel von einem einkommensunabhängigen pauschalen Zusatzbeitrag hin zu einem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag soll den Kassen wieder mehr Beitragssatzautonomie zugestanden werden.
Mehr Beitragssatzautonomie der Krankenkassen und ein Abbau von Verwaltungsaufwand durch den neuen Einkommensausgleich sind laut Tack ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings führe die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages dazu, dass den Krankenkassenmitgliedern erneut die durch Ausgabensteigerungen notwendigen Beitragssatzerhöhungen allein aufgebürdet werden. Die Arbeitgeber bleiben außen vor.
Die finanzielle Situation in der Gesetzlichen Krankenversicherung konnte sich durch einen Einnahmeüberschuss im vergangenen Jahr gut entwickeln. Experten rechnen jedoch bereits ab 2015 wieder mit einer rückläufigen Tendenz. Ein Grund dafür sind die von der Bundesregierung geplanten weiteren Kürzungen des Bundeszuschusses für den Gesundheitsfonds.
Brandenburg und acht weitere Bundesländer bringen heute einen Antrag in den Gesundheitsausschuss des Bundesrates ein, mit dem die Bundesregierung auffordert werden soll, die im Haushaltsbegleitgesetz 2014 enthaltene Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung zurückzunehmen. „Eine Konsolidierung des Bundeshaushaltes darf nicht zu Lasten der gesetzlich Versicherten erfolgen. Deren Beiträge werden zur gesundheitlichen Versorgung und für eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung insbesondere der familienpolitischen Leistungen der Krankenkassen benötigt“, so Tack.
Potsdam, 26.03.2014Veröffentlicht von:
MUGV
