Tack: Brandenburg wird weiter an seinem Poldersystem arbeiten
Die Hochwasserlage an der Elbe in der Prignitz bleibt angespannt. „Mit aktuell 6,74 Meter steht das Wasser immer noch über dem Richtwert der Alarmstufe IV. Der Pegel sinkt extrem langsam, da immer noch Wasser aus den überfluteten Gebieten in Sachsen-Anhalt in die Elbe zurückströmt“, so Umweltministerin Anita Tack. Die Lage an den anderen Brandenburger Flüssen habe sich weitgehend entspannt. Die Ministerin dankte den im Hochwassereinsatz tätigen Kolleginnen und Kollegen aus dem Land und den Kommunen, den Koordinierungs- und Einsatzkräften sowie den unzähligen freiwilligen Helfern für die bisher geleistete Arbeit.
Ein Grund für die erfolgreiche Hochwasserabwehr waren laut Tack die bereits sanierten Deichanlagen und die planmäßig gefluteten fast 10.000 Hektar Havelpolder, die zum zweiten Mal in der Geschichte zu einer großen Entlastung für die Prignitz und die flussabwärts liegenden Gebiete in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern führte. Gleichzeitig wurden aber auch die Grenzen des technischen Hochwasserschutzes aufgezeigt. „Wenn alle Deiche entlang der Elbe gehalten hätten, wären die Wasserstände weit höher gestiegen. Ohne mehr Raum für Flüsse und Bäche geht es nicht. Ein Wettrüsten um immer höhere Deiche wird keine Gewinner haben“, so Tack. Sie kündigte an, dass Brandenburg weiter an seinem Poldersystem arbeiten wird. Nach Abschluss der deutschlandweit größten Deichrückverlegung in Lenzen mit 420 Hektar an der Elbe werden die Bauarbeiten in Mühlberg mit weiteren 240 Hektar in diesem Jahr mit Hochdruck vorangetrieben. Für einen ca. 2000 Hektar großen Flutungspolder an der Oder in der Neuzeller Niederung liegen bereits konkrete Planungen vor.
Brandenburg hat sich beim Bund schon mehrfach für die Förderfähigkeit für den Grunderwerb und die Entschädigung aus Bundes- und EU-Mitteln zur Flächeninanspruchnahme zur Hochwasservorsorge eingesetzt. Wir erneuern unsere Forderung nach einer nationalen Hochwasserkonferenz, um die Probleme zur Entscheidung zu bringen.
Potsdam, 17.06.2013Veröffentlicht von:
MUGV
