Stellenbesetzung von Fachärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Besetzung von Facharztstellen in den öffentlichen Verwaltungen waren Anlass für Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack und Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs, sich mit einem Schreiben an Landräte und Oberbürgermeister zu wenden. Ziel des Schreibens ist es, auf den verstärkten Fachkräftebedarf und auf die unterschiedliche Einkommensentwicklung bei Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern und beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hinzuweisen.
„Neben den allgemeinen Engpässen bei Fachkräften und insbesondere Ärzten auf dem Arbeitsmarkt infolge des demografischen Wandels sind die Ursachen dafür insbesondere im verstärkten Fachkräftebedarf der Krankenhäuser aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen für die Dienstplanung und in der unterschiedlichen Entwicklung der Entgeltstrukturen bei den öffentlichen Verwaltungen und Krankenhäusern zu sehen“, heißt es in dem Brief. Dem Schreiben vorausgegangen war ein Treffen zwischen Tack als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und Jakobs als Vorsitzendem des Gruppenausschusses Verwaltung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Dezember 2013.
„Wir appellieren an Landräte und Oberbürgermeister, von der Möglichkeit von Gehaltszulagen Gebrauch zu machen, um Fachärztinnen und Fachärzte für den ÖGD zu gewinnen und zu halten“, sagte Jakobs und verweist auf die entsprechende Arbeitgeberrichtlinie der VKA. Die Richtlinie gilt, bis neue tarifliche Bezahlungs- oder Eingruppierungsregelungen für Fachärzte im ÖGD in Kraft treten, längsten jedoch bis Ende 2014.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und stationären Versorgung die dritte tragende Säule des Gesundheitswesens. Sein Ansatz ist sowohl bevölkerungsmedizinischer als auch individueller und sozialkompensatorischer Art. Tack hob erneut die besondere Rolle des ÖGD in der präventionsmedizinischen und diagnostischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen hervor: „Ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von drohenden Fehlentwicklungen oder Behinderungen. Durch die Vermittlung von entsprechenden Hilfsangeboten kann diesen dann entgegengewirkt werden.“
Potsdam, 04.02.2014Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
