Statement des Oberbürgermeisters zum Abwahlantrag
Abwahlbegehren in der Stadtverordnetenversammlung
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung ist am 7. Januar 2025 ein Abwahlantrag gegen Oberbürgermeister Mike Schubert eingegangen. Dazu sagt Oberbürgermeister Mike Schubert: „Ich bedaure sehr, dass ein Antrag auf Einleitung eines Abwahlbegehrens gegen mich in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden soll. Ich hatte gehofft, dass wir nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemeinsam mit der Stadtverordnetenversammlung Lösungen für eine weitere Zusammenarbeit bis zur Neuwahl des Oberbürgermeisters im Herbst 2026 finden. Dieses Ziel und die Hoffnung, dass dies gemeinsam gelingen kann, habe ich auch weiterhin.
Die Stadt steht vor großen Herausforderungen. In den nächsten Monaten muss über die Fortführung der begonnenen Veränderungsprozesse, die Lösung der angespannten Haushaltslage und die nächsten notwendigen Schritte bei den kommunalen Unternehmen entschieden werden. Es braucht bei allen diesen Vorhaben die Zusammenarbeit zwischen Stadtverordnetenversammlung und dem Oberbürgermeister. Ich werde dabei um gemeinsame Lösungen und Kompromisse im Sinne der Stadt werben. Gerade die wichtigen Entscheidungen der nächsten vier Monate, mit den Entscheidungen zur Finanzierung des Ersatzes für das Kraftwerk Süd und die geplante Haushaltsverabschiedung, möchte ich auch dazu nutzen, zu zeigen, dass wir miteinander arbeiten und Lösungen finden können.“
Die Kommunalverfassung gibt neben den Bürgerinnen und Bürgern der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit, ein Abwahlbegehren einzuleiten. An dessen Ende steht eine Entscheidung der Wählerinnen und Wähler, ob der von ihnen gewählte Oberbürgermeister weiter gemeinsam mit den gewählten Stadtverordneten arbeiten soll. Dies hat der Gesetzgeber auch festgelegt, um den Wählerwillen bei der Direktwahl des Oberbürgermeisters durch die Bürgerinnen und Bürger auch vor dem Hintergrund sich ändernder Mehrheiten und politischen Entscheidungen zu respektieren und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Entscheidung liegt in der Hand der Bürgerinnen und Bürger.
Bei der Einbringung des Abwahlbegehrens durch eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung sieht das Gesetz eine Abkühlungsphase von einem Monat vor, damit die Chance besteht, die Gründe für das Begehren zu prüfen und Versuche zu einer gemeinsamen Beilegung zu unternehmen.
„Ich habe den Stadtverordneten Gespräche angeboten und werde konkrete Vorschläge für die Zusammenarbeit und auch die inhaltlichen Schwerpunkte bis zum September 2026 vorlegen. Dabei werde ich auch die Begründung des Antrags auf Einleitung eines Abwahlbegehrens berücksichtigen und darauf eingehen. Ich hoffe es gelingt mir, die Punkte so zu entkräften oder Vorschläge zu unterbreiten, dass eine Zusammenarbeit in den verbleibenden Monaten bis zur Neuwahl möglich ist“, so Oberbürgermeister Mike Schubert.
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
2025-01-08 2025-01-08 13:19:52 Vorherige Übersicht Nächste