Speer begrüßt verschärftes Strafrecht gegen Neonazis
Der gestern veröffentlichte Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den seit 2005 verschärften strafrechtlichen Konsequenzen gegen Neonazis ist von Innenminister Rainer Speer begrüßt worden. „Mit seinem Beschluss bestätigt Karlsruhe erneut die im Grundgesetz verankerte Wehrhaftigkeit der Demokratie gegen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen Ewiggestriger", sagte Speer in Potsdam. Die Verfassungsrichter hätten mit ihrem eindeutigen ‚Ja’ zu dem vor vier Jahren verschärften Volksverhetzungsparagraphen klar gemacht, dass sich Neonazis bei ihrer menschenverachtenden NS-Nostalgie nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen können. „Damit werden Verbote von Neonazi-Aufmärschen erleichtert und das Andenken und die Würde der unzähligen Opfer dieser verbrecherischen Ideologie geschützt. Eine Verpflichtung, der wir uns in Brandenburg in Halbe und anderswo seit Jahren stellen", unterstrich Speer.
Das Bundesverfassungsgericht verwarf mit seinem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde des kürzlich verstorbenen stellvertretenden NPD-Vorsitzenden Jürgen Rieger gegen das Verbot der sogenannten Heß-Gedenkmärsche im oberfränkischen Wunsiedel. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich bei dem Verbot auf den verschärften Volksverhetzungsparagraphen gestützt.
Seit 2005 wird nach § 130, Absatz 4 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, «wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt».
Potsdam, 18.11.2009Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg
