Senat der Universität Potsdam beschließt neue Grundordnung
Gestern hat der Senat der Universität Potsdam, die gewählte Vertretung aller Hochschulmitglieder, eine neue Grundordnung beschlossen. Darin regelt sie wesentliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Forschung und Lehre. Die Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes hatte die Novellierung der Grundordnung erforderlich gemacht und somit die Chance einer umfassenden Überarbeitung geboten.
Das höchste Gremium der Universität Potsdam hat nach intensiver Beratung heute einstimmig die neue Grundordnung beschlossen. Zum Senat gehören sechs Hochschullehrer, zwei akademische Mitarbeiter, ein Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung sowie zwei Studierendenvertreter. Eine engagierte Diskussion vor allem um Fragen der studentischen Partizipation in den universitären Gremien hatte in den vergangenen Monaten die Debatte begleitet. Umso bemerkenswerter ist, dass die in der neuen Grundordnung gefundene Balance der Gruppeninteressen mit der Zustimmung aller Senatsmitglieder beschlossen worden ist. Eingeflossen in die Hochschulverfassung sind eine Reihe insbesondere die Lehre betreffende Anträge und Ideen der verschiedenen Hochschulgruppen. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Grundordnung, der Sprachwissenschaftler Prof. Joachim Gessinger, erklärte im Anschluss an die Senatssitzung: "Wir wollen sicherstellen, dass künftig bei der Erfüllung der Kernaufgabe unserer Universität - der Lehre - die Stimme der Studierenden mehr Gewicht hat."
Deshalb sollen zum Beispiel die Studienordnungen auf Fachebene in so genannten Studienkommissionen erarbeitet werden, die zur Hälfte mit Studierenden besetzt sind. Die Beratung der Studien- und Prüfungsordnungen auf Fakultätsebene erfolgt mit Drittelparität. Auf der höchsten Ebene, in der zuständigen Senatskommission für Lehre und Studium entscheiden der hauptamtliche Vizepräsident, die Studiendekane, die Studierenden und die wissenschaftlichen Mitarbeiter über die anstehenden Fragen.
Die Grundordnung regelt außerdem die Struktur der Universität, die Grundsätze der Gruppenvertretung, die Leitungsstruktur - wie etwa die Zusammensetzung von Präsidium, Präsidialkollegium und der Beratungskommissionen - sowie die Struktur der Fakultäten.
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Universität Potsdam
