Schuljahr 2015/16: Anmeldung der Schulanfänger beginnt am 29. November
Am 31. August 2015 beginnt der Unterricht im Schuljahr 2015/2016. Etwa 1800 Kinder der Landeshauptstadt Potsdam werden an diesem Tag zum ersten Mal in die Schule gehen. Die Anmeldung der Schulanfänger ist in der Landeshauptstadt Potsdam von Samstag, 29. November 2014, bis Freitag, 12. Dezember 2014, möglich.
Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich als Schulträger für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Für Eltern heißt das: Sie können innerhalb der Stadt Potsdam eine Schule für ihr Kind frei wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität der Schulen beschränkt. Das schließt auch die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule ein.
Wenn sich mehr Eltern für eine Schule entscheiden, als diese aufnehmen kann, wird gemäß des Brandenburgischen Schulgesetzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes entschieden.
Die für den Wohnort des Kindes zuständige Grundschule koordiniert das Aufnahmeverfahren, überwacht die Schulpflicht, entscheidet über Zurückstellungen und teilt den Eltern den Termin für die schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt mit. Deshalb werden alle Eltern, unabhängig davon, welche Schule das Kind später besuchen soll, zunächst von der zuständigen Schule ihres Einzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden. Bei der Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen und das Kind in der Schule persönlich vorzustellen.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleitung der Schule des Einzugsbereiches.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen.
Für Fragen stehen in der Stadtverwaltung Potsdam Gudrun Wildgrube aus dem Bereich Bildung unter 0331 289 18 71 und in der zuständigen Regionalstelle des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung in Brandenburg an der Havel, Bettina Böttche, unter 03381 39 74 20 zur Verfügung.
Potsdam, 12.11.2014Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
