Schlösserstiftung und Stadt unterzeichnen neue Denkmal-Naturschutz-Vereinbarung
Die Landeshauptstadt Potsdam und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) arbeiten in natur- und denkmalschutzrechtlichen Belangen weiter eng zusammen. Am Freitag, 3. Februar 2017, haben Oberbürgermeister Jann Jakobs und Generaldirektor Prof. Dr. Hartmut Dorgerloh eine entsprechende Denkmal-Naturschutz-Vereinbarung im Palmensaal der Orangerie im Potsdamer Neuen Garten unterzeichnet. Damit wird die von 2006 bis 2016 geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über naturschutzrechtliche Regelungen in den denkmalgeschützten Gartenanlagen der SPSG für die kommenden 10 Jahre fortgeschrieben. Zugleich ist die Vereinbarung ein Bekenntnis zur gemeinsamen Verantwortung für den Natur- und Denkmalschutz in den UNESCO-Welterbeparks Sanssouci, Babelsberg, Neuer Garten und Sacrow. Ziel ist es, Rechts- und Planungssicherheit, Transparenz sowie die fachgerechte Pflege und Bewahrung zu gewährleisten.
Oberbürgermeister Jann Jakobs erklärt: „Das Ziel der gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der SPSG und der Landeshauptstadt Potsdam ist die Abstimmung eines gemeinsamen naturschutzfachlichen und denkmalpflegerischen Leitbildes für die Parkanlagen der SPSG, die circa 565 Hektar des Stadtgebietes umfassen. Dabei geht es um die Bündelung der verschiedenen fachlichen Zielvorstellungen von Denkmal- und Naturschutz.“
SPSG-Generaldirektor Hartmut Dorgerloh fügt hinzu: „Bereits in den vergangenen zehn Jahren ist im Zuge der gemeinsamen jährlichen Abstimmungen und Begehungen das gegenseitige Verständnis für die Aufgaben der Gartendenkmalpflege und des Naturschutzes gewachsen. Gerade in Zeiten des Klimawandels wird der Naturschutz in der Denkmalpflege zunehmend wichtiger.“
Die Parkflächen der SPSG weisen eine mannigfaltige Biotop- und Lebensraumstruktur auf. Zum Teil sind diese Flächen – etwa wie im Bereich des Parks Sacrow – als Schutzgebiet nach europäischer FFH-Richtlinie oder als Naturschutzgebiet geschützt. Diese wertvollen, v. a. Trockenrasen- und Waldbiotope, stellen wichtige Habitate für Grasnelkenbestände, Schmetterlingspopulationen, den Mittelspecht und viele andere Pflanzen- und Tierarten dar. Neben diversen Fledermausquartieren existieren insbesondere in den Bereichen des Schlosses Sanssouci, der Communs und des Schlosses Charlottenhof drei Schongebiete als bedeutende Winterquartiere etlicher Fledermausarten. In den Parkanlagen werden für den Naturschutz wichtige kronenlose Stammtorsi, sogenannte Hochstubben, zur Sicherung von Baumhöhlen als Lebensraum verschiedenster Tierarten (z. B. Waldkauz, Siebenschläfer, Fledermäuse, Wildbienen) belassen.
Die Vereinbarung ist das Ergebnis anderthalbjähriger intensiver Abstimmungen über anstehende Gartenrestaurierungen zwischen der städtischen Naturschutzbehörde und der SPSG. In einem Beteiligungsverfahren wurden das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK), das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), das Landesamt für Umwelt (LFU) sowie die anerkannten Naturschutzverbände und der Naturschutzbeirat der Landeshauptstadt Potsdam einbezogen (Stellungnahmen).
Auf der Basis der seitens SPSG aktualisiert vorgelegten denkmalpflegerischen Leitbilder, in denen die jährlich vorgesehenen Pflege-, Instandsetzungs- und Wiederherstellungsarbeiten erläutert sind, wurden für viele geplante Maßnahmen einvernehmliche Lösungen verabredet. In Sanssouci, Babelsberg, im Neuen Garten und in Sacrow sind das insgesamt 200 rhythmisch wiederkehrende Maßnahmen wie Gehölzregenerationen und Nachpflanzungen, Sichten- und Rasenpflege, Wiesenmahd sowie Instandsetzungen inklusive Entsiegelungen und Bodenmodellierungen.
Die Erhaltung historischer Gärten dient zugleich der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Erhaltung des Landschaftsbildes, dem Biotop- und Artenschutz. Umgekehrt finden in naturschutzrechtlichen Verfahren denkmalpflegerisch erforderliche Instandsetzungen (z. B. Ufer- und Wegesanierungen oder die Entsiegelung von Flächen) und Pflegemaßnahmen (z. B. Gehölzschnitte, Entnahme von abgestorbenen Bäume zur Gewährleistung der Verkehrssicherung oder Nachpflanzungen) Berücksichtigung.
Durch die Vorlage aktualisierter Leitbilder als gartendenkmalpflegerisches Planwerk können auch in den kommenden 10 Jahren alle Maßnahmen vor Ort nachvollzogen werden. Jährlich erfolgen gemeinsame Begehungen in den Parkanlagen, um den Realisierungsgrad wie auch die im jeweils kommenden Jahr geplanten denkmalpflegerischen Maßnahmen abzustimmen und schriftlich zu dokumentieren. Gleichermaßen bleiben Kartierungen und Untersuchungen zum Arten- und Biotopschutz unverzichtbar, um Schutzkategorien hinreichend darstellen und werten zu können. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Informationsaustausch über Änderungen und neu gewonnene Erkenntnisse statt.
Die 2006 erstmals unterzeichnete Denkmal-Naturschutz-Vereinbarung besitzt inzwischen bundesweit Modellcharakter. Die Stadt Potsdam registrierte entsprechende Anfragen für die Einführung und Umsetzung vergleichbarer Regelungen in anderen Kommunen und Gemeinden.
Potsdam, 07.02.2017Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
