Schleuse Kleinmachnow: Land klagt gegen Bund
Die Landesregierung klagt gegen die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, die Baugenehmigung für die Schleuse Kleinmachnow aufzuheben. Der Schriftsatz ging am Donnerstag, 20. Januar 2011, an das Verwaltungsgericht Potsdam.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Auch wenn die Erfolgsaussichten ungewiss sind, gibt die Klage doch dem Bund die Möglichkeit, seine Entscheidung zu überdenken. Wenn wir nicht geklagt hätten, wäre heute (Freitag, 21. Januar 2011) die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses rechtskräftig geworden und es gäbe für den Ausbau der Schleuse keine Baugenehmigung mehr. Unsere Klage eröffnet dem Bund die Möglichkeit, noch einmal nachzudenken. Ich appelliere an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und auch unseren alten Kompromiss für den Bau einer 115 Meter langen Schleusenkammer wieder in Erwägung zu ziehen. Dadurch wäre wenigstens etwas für mehr Güter auf der Wasserstraße gewonnen.“
Vogelsänger betonte, die Wasserstraße sei ein umweltfreundlicher Verkehrsträger. „Ein Binnenschiff ersetzt hunderte Lkw. In der Bilanz ist ein vergleichsweise geringer Eingriff in die Natur beim Ausbau der Schleuse vertretbar, denn wir verringern die CO2 Emissionen mit jedem Binnenschiff erheblich.“
Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
