Potsdam plant Neufassung der Schülerbeförderungssatzung
Eine neue Fassung der Schülerbeförderungssatzung soll in der Landeshauptstadt Potsdam im August 2014 in Kraft treten. Darin soll unter anderem der Eigenanteil an den monatlichen Fahrtkosten neu geregelt werden - allerdings nur für die Schüler, die grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben und deren Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wurde, weil sie nicht die Schule besuchen, die am dichtesten an ihrem Wohnort liegt. Zurzeit sind das in Potsdam 167 Schüler. Bislang hatte die Landeshauptstadt Potsdam in diesen Fällen die Fahrtkosten in voller Höhe übernommen. Durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es nun aber nötig, diese Regelung anzupassen. Künftig soll in diesen Fällen ein monatlicher Eigenanteil von fünf Euro erhoben werden. Damit soll eine Gleichbehandlung zu allen anderen Schülern, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, geschaffen werden. Nach den Plänen der Stadtverwaltung greift die Regelung erst bei Neuanträgen. Für die 167 Schüler, die zurzeit die Fahrtkosten voll erstattet bekommen, soll die alte Regelung vorerst weiter gelten. Für sie wird der Eigenanteil erst erhoben, wenn sie die Schule oder den Wohnort wechseln.
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet am 6. November über die Neufassung der Schülerbeförderungssatzung. Mit ihr soll auch eine Kostenerstattung festgelegt werden für Kinder, die für ihren Schulweg auf einen Fahrdienst angewiesen sind. Bislang konnten sie ausschließlich diesen Fahrdienst nutzen. Künftig können sie aber auch von ihren Eltern im eigenen Auto zur Schule gebracht werden. Die Kosten für die Fahrten bekommen die Eltern dann erstattet - vorausgesetzt, die private Beförderung ist günstiger als der Fahrdienst. In der Neufassung der Satzung ist außerdem eine vereinfachte Regelung für Kinder vorgesehen, die eine Schule mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten benötigen. Für sie soll es leichter werden, eine für sie geeignete Schule in Berlin zu besuchen, sofern diese in der Landeshauptstadt Potsdam und der näheren Umgebung nicht vorhanden ist.
Potsdam, 25.10.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
