Polizeimeldung: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion West und Staatsanwaltschaft Potsdam
Potsdam, Landkreis Havelland
Den Kriminalisten der Polizeidirektion West ist es gelungen, nach längeren umfangreichen Ermittlungen, am Donnerstag, 22.05.2014, ein Diebestrio mit hoher krimineller Energie zu überführen.
Bei den Personen handelt es sich um einen 35-jährigen Potsdamer, einen 42-jährigen Havelländer und eine 34-jährige Havelländerin.
Den Straftätern wird vorgeworfen als Bande im Bundesgebiet (u.a. in den Bundesländern Thüringen, Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern) in PKW unterschiedlichen Typs eingebrochen zu sein. Diese Autos parkten in der Regel auf Parkplätzen an Friedhöfen, Kindertagestätten, Golfplätzen, Badeeinrichtungen und Sehenswürdigkeiten.
Derzeit können dem Trio 40 Straftaten nachgewiesen werden. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden weitergeführt.
Das Interesse der Straftäter galt in den meisten Fällen Bargeld, EC- und Kreditkarten. Aber auch elektronische Geräte, auf die sie in den Fahrzeugen stießen, nahmen sie mit. Nach den Taten verwendeten sie die erlangten EC-, Kreditkarten an Geldausgabeautomaten und eigneten die erlangten Summen ihrem eigenen Vermögen zu.
So ist ein Gesamtschachschaden von mehreren zehntausend Euro entstanden.
Um in die Fahrzeuge gelangen zu können, schlugen sie unter anderem die Seitenscheiben der Wagen ein. Oft gaben sie sich mit einem Wagen nicht zufrieden. Ihre Handlungen können als Diebestour bezeichnet werden.
Die Kriminalisten erwirkten Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Tatverdächtigen beim zuständigen Amtsgericht. Es war möglich in den Wohnungen umfangreiches Beweismaterial aufzufinden und sicherzustellen. Daraufhin wurden die Straftäter festgenommen.
In den polizeilichen Vernehmungen machten zwei Beschuldigte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die dritte Person, der Mann aus dem Havelland, äußerte sich geständig zu den Tatvorwürfen.
Nach der Vorführung beim Haftprüfungstermin wurden die 35 und 42 Jahre alten Männer in Haft genommen. Der Haftbefehl der Frau wurde wegen der untergeordneten Tatbeteiligung gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg
