Polizeimeldung: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion West und der Staatsanwaltschaft Potsdam
Untere-Havel-Wasserstraße, Schönwalde-Glien, in Richtung Schleuse Schönwalde
Ergänzungsmeldung zur aufgefundenen leblosen Person ;
Untere-Havel-Wasserstraße, Schönwalde-Glien, in Richtung Schleuse Schönwalde
Ergänzend zur Pressemeldung vom 11. Mai 2014 ist im vorliegenden Fall zu berichten, dass während der Obduktion Hinweise gefunden worden sind, die darauf schließen lassen, dass die Person einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist.
Die Mordkommission der Polizeidirektion West hat die Ermittlungen übernommen.
Zunächst ist davon auszugehen, dass sich die Person seit etwa zehn Tagen im Wasser befunden hat. Zu den genauen Tatumständen werden derzeit keine detaillierten Auskünfte erteilt.
Die Identität des Mannes konnte zwischenzeitlich geklärt werden. Es handelt sich um einen 33 Jahre alten Mann aus Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald). Vermutlich hatte er seinen Lebensmittelpunkt aber in Berlin.
Die Kriminalpolizei fragt: Wem ist ab dem 02. Mai 2014 Verdächtiges (Personen, Fahrzeuge) im Bereich der Ortschaft Schönwalde-Glien, Schleuse Schönwalde aufgefallen?
Sachdienliche Hinweise richten sie bitte an das Bürgertelefon der Polizei,
Telefon 0700 – 3333 0331, mailto:internetwache.brandenburg.de oder jede andere Polizeidienststelle.
Anbei die Pressemeldung der PD West vom 11.05.2014
0821 Landkreis Havelland; Untere-Havel-Wasserstraße, Schönwalde-Glien, in Richtung Schleuse Schönwalde
Leblose Person aufgefunden
Sonntag, 11.05.2013, gegen 11:20 Uhr
Am Sonntag, den 11. Mai 2014, gegen 11:20 Uhr erhielt die Polizei von einem Spaziergänger die Information, dass in der Schönwalder Schleuse eine leblose Person treibt.
Als Polizei, Rettungskräfte und Feuerwehr am Einsatzort eintrafen, bestätigte sich die Annahme, dass die Person nicht mehr am Leben war.
Die Feuerwehr hatte die Bergung des männlichen Leichnams vorgenommen. Danach erfolgte die kriminaltechnische Untersuchungsarbeit am Einsatzort und es erfolgte die Einleitung eines Todesermittlungsverfahrens. Zu den Umständen des Todes können bisher keine Aussagen getroffen werden. Ein Antrag auf Obduktion wird gestellt.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, um wen es sich bei dem Mann handelte.
Die polizeilichen Ermittlungshandlungen werden weitergeführt. Bei weiteren Erkenntnissen wird nachberichtet.
Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg
