Polizei Brandenburg rät: Jetzt die Reifen wechseln!
Ganzjahres- oder Winterreifen mit der Bezeichnung M + S und dem Schneeflockensymbol sind nicht nur bei Eis und Schnee die angemessene Bereifung. Bereits bei geringen Plusgraden ist es sinnvoll, für eine optimale und den Witterungsverhältnissen der kalten Jahreszeiten angepasste Reifenvariante zu sorgen.
Auch wenn es in Deutschland keine allgemeine „Winterreifenpflicht“ gibt, sollte, wer im Herbst und Winter sicher unterwegs sein will, auf Ganzjahres- oder Winterreifen nicht verzichten. Da Sommerreifen schon ab plus sieben Grad an Fahreigenschaften und somit auch Sicherheit verlieren, ist schon jetzt ein Wechsel auf Ganzjahres- oder Winterreifen empfehlenswert. Denn auch im Herbst oder Frühjahr, sind Ganzjahres- oder Winterreifen auf nassen Straßen klar im Vorteil.
Die Straßenverkehrsordnung (STVO) sagt dazu:
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Wer das nicht beachtet und dadurch den Straßenverkehr behindert, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen.
Potsdam, 11.11.2013Veröffentlicht von:
Polizei Brandenburg
