Planerische Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes
12.08.2009 - Seit einem knappen Jahr ist das Einzelhandelskonzept Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und damit Handlungsrahmen für die Verwaltung. Über die planerische Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes informierte heute der Fachbereichsleiter Stadtplanung und Bauordnung Andreas Goetzmann. Er ging von den die Kerninhalten des am 10. September 2008 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes aus: „Mit dem Ziel der Steuerung der verbrauchernahen Versorgung und der Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche steht das Einzelhandelskonzept als zentrales Steuerungsinstrument der Verwaltung zur Verfügung, um die bestehenden Zentren zu stärken und ansiedlungswillige Einzelhandelsbetriebe gezielt zu beraten."
Eine Änderung im Baugesetzbuch ermögliche jetzt, mit Hilfe des Einzelhandelskonzeptes zielgerichtet die städtebauliche Entwicklung von Einzelhandelseinrichtungen im Stadtgebiet über Bebauungspläne so zu steuern, dass die Zentren im Stadtgebiet noch besser entwickelt und Entwicklungstendenzen an anderer Stelle begrenzt werden können, um ein Ausbluten der vorhandenen Zentren zu vermeiden.
„Neben der Abgrenzung in die Einkaufsinnenstadt, die Stadtteil- und die Nahversorgungszentren sowie in zentralitätsbildende Sonderstandorte", so Goetzmann, „sind vor allem die Sortimentsliste mit ihrer detaillierten Festlegung der innenstadtrelevanten Sortimente und die Leitlinien die „Werkzeuge", mit denen die Verwaltung eine gezielte Steuerung der Einzelhandelsentwicklung vornehmen will."
Jutta Moll, stellvertretende Leiterin der Potsdamer Wirtschaftsförderung, ergänzt: „In der Konkurrenz der bestehenden Zentren ist dabei den Innenstadtbereichen Potsdam und Babelsberg vor den Bahnhofspassagen und dem SternCenter zunächst der Vorrang eingeräumt worden." Im Einzelhandelskonzept gäbe es darüber hinaus auch Regelungen u.a. zur Verteilung des prognostizierten Mehrbedarfes an Verkaufsfläche sowie Regelungen zum Umgang mit den im Bestand bereits vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen.
„Die planerische Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes", erläutert Andreas Goetzmann, „findet derzeit auf den verschiedensten planerischen Ebenen statt. So sind die zentralen Versorgungsbereiche in den aktuellen Flächennutzungsplanentwurf übernommen worden, der zum Herbst der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll."
Für die Ebene der Bebauungsplanung unterscheidet der Fachbereichsleiter zwischen solchen Plänen, die die bestehenden oder noch zu entwickelnden Zentren stützen und sichern sollen und solchen, die städtebaulich-steuernd gegen Fehlentwicklungen außerhalb dieser Zentren eingesetzt werden sollen.
Neben den Planungen im Bereich der Innenstadt und im Zentrum von Babelsberg, über die noch vor der Sommerpause im Bauausschuss berichtet wurde, sind auch für die im Einzelhandelskonzept festgelegten Nahversorgungsstandorte - so etwa in den Ortsteilen Golm und Groß Glienicke - Bebauungspläne in Arbeit.
Zur Steuerung gegenüber Fehlentwicklungen außerhalb der Zentren befinden sich derzeit vier Bebauungspläne im Erarbeitungsprozess. Am Beispiel des Bebauungsplans „Kirchsteigfeld" erläutert der Stadtplaner die Kernintentionen dieser Planungen: „In den hier festgesetzten Gewerbe- und Mischgebieten sind in der Vergangenheit verschiedene Anfragen nach der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen gestellt worden. Das Planverfahren ist daher von der Stadtverordnetenversammlung mit der Zielsetzung des Ausschlusses zentrenrelevanter Sortimente der „Potsdamer Liste" in den Mischgebieten und des generellen Ausschlusses von Einzelhandel in den Gewerbegebieten eingeleitet worden - dies auch im Sinne einer Flächenvorhaltung für Betriebe des produzierenden Gewerbes. Zu diesen 4 Planverfahren ist nun die Beschlussfassung zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet worden."
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
