Neue Konditionen für Investoren beim Mietwohnungsneubau: Wer günstige Mieten garantiert kann bei Zinsen sparen
Wohnungsbauinvestoren können Zinsen sparen, wenn sie langfristig günstige Mieten garantieren. Entsprechende Änderungen der jeweiligen Vertragskonditionen hat das Bauministerium mit dem Finanzministerium und der Investitionsbank Brandenburg (ILB) vereinbart.
Infrastrukturministerin Kathrin Schneider: „Mit der Anpassung der Konditionen bekommen Wohnungsunternehmen und Wohngenossenschaften Planungssicherheit. Gleich- zeitig setzt die Landesregierung ihre erfolgreiche Förderpolitik fort und sorgt dafür, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Die Herausforderung besteht darin, die Bedürfnisse von wachsenden und schrumpfenden Regionen gleichermaßen zu berücksichtigen. Wir sind auf einem guten Weg, das zu schaffen.“
Empfänger von Fördermitteln werden durch günstige Zinssätze für ihre Darlehen belohnt, wenn sie sich verpflichten langfristig günstige Mieten anzubieten. Damit werden Menschen mit geringem Einkommen unterstützt, damit sie bezahlbare Wohnungen finden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat zusammen mit dem Ministerium der Finanzen und der ILB für Förderdarlehen des Mietwohnungsneubaus neue Konditionen festgelegt. Diese Darlehen wurden zum Teil bereits 1993 und in den Folgejahren ausgereicht und haben in der Regel eine Laufzeit von 30 Jahren und länger. In solchen Zeiträumen ist es durchaus üblich die Konditionen für Zinsen und Tilgung der Marktlage auf dem Wohnungsmarkt, aber auch der Finanzmärkte anzupassen. Die letzte Änderung der Konditionen hatte die Landesregierung vor fünf Jahren festgelegt, deshalb wurde nun eine erneute Anpassung erforderlich. Die Neuregelung gilt ab dem Jahr 2015 für einen Zeitraum von 15 Jahren.
Unter anderem kann in bestimmten Fällen der Zinssatz bei Verlängerung der Laufzeiten für Mietpreis– und Belegungsbindungen oder bei Erhöhung der Tilgung abgesenkt werden.
Diese langfriste Festlegung von günstigen Vertragsmodalitäten hat mehrere Vorteile:
- mehr bezahlbarer Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung
- Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft
- geförderte Wohnungsbestände werden wirtschaftlich gesichert
Die ILB, die die Förderdarlehen ausreicht, ist derzeit damit befasst, die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit den einzelnen Fördernehmern umzusetzen.
Potsdam, 05.01.2015Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
