Nächster Auswahltermin für Forst-Förderanträge
Der 30. September ist die nächste Eingangsfrist für Anträge nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-Richtlinie). Das Land Brandenburg unterstützt Waldbesitzer damit unter anderem beim Umbau von Nadelholzwäldern in stabile Laubholz- und Mischbestände sowie beim vorbeugenden Waldbrandschutz.
Laut der für die Mittelvergabe zuständigen Bewilligungsstelle Forst steht in allen Maßnahmebereichen ausreichend Mittel zur Verfügung. Anträge, die bis zum 30. September fristgemäß und vollständig in der Bewilligungsstelle in Fürstenberg/ Havel vorliegen, haben gute Aussichten auf eine zeitnahe Bewilligung. Zu beachten ist, dass Kassenmittel des Jahres 2012 nur noch für Projekte bewilligt werden, die gesichert bis zum 31. Oktober abgeschlossen werden können. Vorhaben, deren Realisierung im Herbst anstehen und deren Ende erst nach den 31. Oktober zu erwarten ist, werden vorsorglich bereits dem Kassenjahr 2013 zugeordnet.
Anträge, die nach dem 30. September eingehen, können erst nach dem nächsten Auswahltermin 15. November beschieden werden.
Nähere Informationen zum Verfahren, Download-Formulare sowie weitere Prüftermine sind im Internet unter http://forst.brandenburg.de zu finden. Darüber hinaus bieten die regional zuständigen Oberförstereien Beratungen zur Antragstellung an.
Potsdam, 20.09.2012Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
