NABU: Kormoranverordnung auslaufen lassen!
Die brandenburgische Kormoranverordnung läuft im September dieses Jahres aus. Sie gestattet unter anderem den Abschuss von Kormoranen außerhalb von Schutzgebieten und die Verhinderung von neuen Kormorankolonien. Schon beim Erlass der Kormoranverordnung hatte der NABU darauf hingewiesen, dass es für die Verordnung keine fachliche Begründung gibt und dass sie rechtlich sehr bedenklich ist.
Inzwischen hat sich viel getan: Der Bestand der Kormorane in Brandenburg hat stark abgenommen und liegt jetzt deutlich unter dem Wert von 2.000 Paaren, den die Landesregierung früher selbst als Untergrenze festgelegt hat. Der Bestand konzentriert sich sehr stark auf eine Kolonie im Nationalpark Unteres Odertal, während andere große Kolonien zusammenbrechen. Waschbär und Seeadler sind als natürliche Feinde des Kormorans aufgetreten und für diese Entwicklung verantwortlich.
Der immer wieder pauschal behauptete fischereiwirtschaftliche Schaden in natürlichen Gewässern ist weniger belegt denn je – das wurde auch vom Verwaltungsgericht bestätigt. Eine neue Studie hat ermittelt, dass die kormoranbedingte Sterblichkeit der Aale lediglich bei einem Prozent liegt.
Und nicht zuletzt hat sich herausgestellt, dass der allergrößte Teil der geschossenen Kormorane nicht aufgrund der Kormoranverordnung geschossen wurde, sondern an Fischteichen in Schutzgebieten, in denen eine separate Genehmigung beantragt werden muss und auch weiterhin beantragt werden kann. Vergrämungsabschüsse an natürlichen Gewässern führen lediglich zu vermehrtem Hin- und Herfliegen und höherem Nahrungsbedarf der Kormorane.
NABU-Vorstandsmitglied Helmut Brücher: „Die Kormoranverordnung ist sinnlos und ändert nichts am fischereilichen Ertrag. Sie ist ein schwerer Eingriff in die Natur. Sie sollte jetzt endlich beerdigt werden.“
Potsdam, 22.07.2013Veröffentlicht von:
NABU Landesverband Brandenburg e.V.
