Mietenbremse: „Neue Regelung geht uns nicht weit genug“
Brandenburg will die Mietenbremse noch schärfer anziehen. Die seit Mai in Kraft befindliche Neuregelung geht Bauminister Jörg Vogelsänger nicht weit genug. Auch die Bauminister der Länder haben sich im März für eine weitergehende Regelung ausgesprochen.
Bauminister Jörg Vogelsänger: „Wir prüfen gemeinsam mit anderen Ländern eine neue Bundesratsinitiative mit dem Ziel, Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent statt bisher 20 Prozent zu begrenzen. Die jetzige Regel, diese Mietenbremse nur auf bestimmte Gebiete zu begrenzen, geht uns nicht weit genug, denn sie ist halbherzig und bürokratisch. Im Bundesrat war Brandenburg auch für eine bundesweit einheitliche Grenze von 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren, aber die damalige Mehrheit von schwarz-gelb lehnte das ab.“
Die Länder sind seit Mai ermächtigt, eigene Regelungen zu definieren. Brandenburg prüft, wie davon Gebrauch gemacht werden kann. Für die Festlegung von Gebieten, in denen dann die Mietenbremse gelten soll, sind aufwändige Gutachten nötig, die dann innerhalb von fünf Jahren erneuert werden müssen. Das ist bürokratisch und teuer.
Mit einer bundeseinheitlichen Regelung könnte der hohe Regelungs- und Abstimmungsbedarf wegfallen. Vogelsänger begrüßt ausdrücklich, dass die städtische Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam bereits eine Mietenbremse eingeführt hat.
Vogelsänger verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss der Bauministerkonferenz im März, der mehrheitlich genau diese Regelung bundesweit fordert und noch darüber hinaus geht: So soll die Mietobergrenze bei Wiedervermietung auf eine Höhe von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden und die Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter soll von 11 auf 9 Prozent begrenzt sein.
Potsdam, 07.05.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
