Navigation überspringen
Potsdam, 13.12.2012

Mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräume

Jedes Krankenhaus in Brandenburg kann zukünftig verlässlich mit Krankenhausförderung rechnen. Das heute vom Landtag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes folgt damit der vom Ministerium auf dem Weg gebrachten Umstellung der Krankenhausfinanzierung von Einzelinvestitionsförderung auf eine verlässliche Investitionspauschale für alle Krankenhäuser. „Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit der geplanten Einführung der Investitionspauschale werden die Schwachpunkte der jetzigen Regelung durch ein planbares, transparentes, einfaches und möglichst gerechtes Verfahren ausgeglichen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack.

Kern der Investitionspauschale ist die Zusammenführung sämtlicher Fördertatbestände des § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz, die es den Krankenhäusern ermöglicht, die bereitgestellten Finanzmittel entsprechend der klinikspezifischen Bedarfslagen flexibel einzusetzen. Dies eröffnet den Krankenhäusern ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit. Die Einzelheiten der neuen Regelung wurden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungspartnern, also den Kassen und Krankenhausverbänden, erarbeitet. „So konsequent wie Brandenburg geht bisher kein Bundesland den Weg für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und größere Entscheidungsspielräumen vor Ort“, sagte die Ministerin.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind zusätzlich Anregungen aus der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aufgegriffen worden, z. B. die Einführung einer Mindestausstattung für Krankenhäuser der Grundversorgung von 250.000 Euro pro Jahr.

Bei den Bemessungsgrundlagen wird laut Tack das förderhistorische Geschehen als Gerechtigkeitsfaktor mit einem Anteil von 20 Prozent und die spezifischen leistungsrechtlichen Parameter mit einem Anteil von 80 Prozent berücksichtigt. Das ermöglicht ein Verfahren, in dem die Elemente der Investitions- und Reinvestitionsbedarfe weitgehend berücksichtigt werden. „Die Investitionspauschale stellt zukünftig den Regelfall der Krankenhausförderung dar. Gleichwohl werden unabweisbare Konstellationen berücksichtigt, die nach der Besonderheit des Einzelfalles den Einsatz gesonderter Finanzmittel im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung erfordern“, so Tack und verweist darauf, dass neben dem Krankenhausentwicklungsgesetz gegenwärtig auch die Fortschreibung des 3. Krankenhausplanes als weiteres großes Reformvorhaben im Krankenhausbereich vom Gesundheitsministerium gestemmt wird.
„Beide Vorhaben sind wichtig für die zukünftige verlässliche flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land“, sagte die Ministerin.

Das Land Brandenburg ist zuständig für die Sicherstellung der Krankenversorgung in den Krankenhäusern durch die Beplanung der stationären und teilstationären Krankenhauskapazitäten sowie für die Finanzierung der bedarfsnotwendigen Investitionen. Brandenburg ist seinen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser seit Gründung des Landes in erheblichem Umfang nachgekommen. Seit 1991 wurden für den Auf- und Ausbau moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser in Brandenburg rund 4 Milliarden Euro Fördermittel, davon rund 2,77  Milliarden Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. 

Das heute beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Potsdam, 13.12.2012

Veröffentlicht von:
MUGV

Info Potsdam Logo 2012-12-13 22:07:40 Vorherige Übersicht Nächste


1828

Das könnte Sie auch interessieren:

ABSAGE: Osterfeuer im Volkspark Potsdam

ABSAGE: Osterfeuer im Volkspark Potsdam

Sicherheit geht vor: Traditioneller Auftakt entfällt am 19. April 2025 17.04.25 - Das Osterfeuer im Volkspark Potsdam, das am Karsamstag, 19. April 2025, stattfinden sollte, kann in diesem Jahr leider nicht entzündet werden. Anhaltende Trockenheit sowie die Auflagen des Potsdamer Umweltamtes lassen eine ...
Bäderlandschaft Potsdam: Angebot und Preise werden angepasst

Bäderlandschaft Potsdam: Angebot und Preise werden angepasst

Start in die Strandbadsaison am 15. Mai 16.04.25 - Die Bäderlandschaft Potsdam (BLP) wird zum 1. Mai 2025 maßvolle Anpassungen bei einzelnen Eintrittspreisen für die Hallen- und Strandbäder vornehmen. Außerdem gibt es geringe Veränderungen beim ...
Traditionelles Osterfeuer im Volkspark Potsdam

Traditionelles Osterfeuer im Volkspark Potsdam

Mit der Bornstedter Feuerwehr am 19. April 2025 im Großen Wiesenpark 16.04.25 - Das Osterwochenende im Volkspark Potsdam beginnt mit dem traditionellen Osterfeuer. An den wärmenden Flammen treffen sich Potsdamer*innen bei Musik, Getränken und leckeren Speisen, um den Frühling stimmungsvoll zu ...
Filmpark Babelsberg: Zurück in die Zukunft

Filmpark Babelsberg: Zurück in die Zukunft

Filmpark Babelsberg und Studio Babelsberg - der legendäre Filmstandort 11.04.25 - Der Filmpark Babelsberg startet unter dem Motto „Zurück in die Zukunft“ mit voller Kraft in die neue Saison. 2025 richtet sich der Fokus ganz klar auf das, was diesen Ort berühmt gemacht hat: Die große ...
Energiewende in Potsdam:

Energiewende in Potsdam:

Experten informieren sich über Stand und Pläne 10.04.25 - Energie und Wasser Potsdam (EWP) treibt den Umbau der Energieversorgung mit Tiefengeothermie, Netzausbau und erneuerbaren Energien voran Der Potsdamer Energieversorger Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) arbeitet mit hohem ...

 
Facebook twitter