MBS reagiert auf EU-Richtlinie mit neuen Geschäftsbedingungen
30.09.2009 - Die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (MBS) muss – wie alle anderen in Deutschland tätigen Kreditinstitute auch – die rechtlichen Vorgaben der 2007 beschlossenen EU-Zahlungsdiensterichtlinie umsetzen und ändert deshalb zum 31. Oktober 2009 ihre Geschäftsbedingungen. „Für unsere Kunden werden die Vertragsbedingungen dadurch noch transparenter“, sagt Walter Schubert, Vorstandsvorsitzender der MBS und ergänzt: „Kunden werden im Wesentlichen besser gestellt sein als bisher“.
Die wichtigsten Neuerungen für Sparkassenkunden sind:
SparkassenCard: Die neue EU-Gesetzgebung sieht vor, dass Kunden bei einem finanziellen Schaden nach Kartenverlust grundsätzlich nur bis maximal 150 Euro mithaften müssen. Die Sparkassen gehen darüber hinaus und ersetzen ihren Kunden künftig den vollen Schaden – vorausgesetzt, der Kunde ist sorgfältig mit der Karte und der Geheimzahl (PIN) umgegangen.
Online Banking: Hat der Kunde seinen Sorgfaltspflichten entsprochen, ist die maximale Mithaftung bei Missbrauch einer Online-Kontoverbindung auf 150 Euro begrenzt. Sperren Kunden ihr Online Banking, haften sie überhaupt nicht für eventuelle Schäden.
Überweisungen: Diese werden künftig allein anhand der Kontonummer und der Bank¬leitzahl ausgeführt. Der Abgleich mit dem Namen des Empfängers – bei Überweisungsbelegen bisher vorgeschrieben – entfällt. Kunden müssen also bei Überweisungen sehr sorgfältig sein. Inlandsüber¬weisungen und grenzüberschreitende Überweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Euro oder einer anderen EWR- Währung werden gleich behandelt.
Längere Widerspruchsfrist und neues Sonderkündigungsrecht: Die Widerspruchsfrist bei zukünftigen Änderungen in den Geschäftsbedingungen verlängert sich von bisher sechs Wochen auf zwei Monate. Zusätzlich haben Kunden bei Änderungen von Konditionen von Zahlungsdiensten (z.B. Überweisungen, Girokonto) ein fristloses und kostenfreies Sonder-kündigungsrecht.
Wichtig für die Kunden ist auch, dass Buchungsentgelte für Transaktionen künftig monatlich belastet werden – nicht mehr nur quartalsweise. Das führt zu erhöhter Transparenz bei den Konditionen.
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Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
