Markov fordert umfassende Reform der Tötungstatbestände
Justizminister Dr. Helmuth Markov begrüßte heute im Bundesrat die schleswig-holsteinische Initiative zur redaktionellen Änderung des Mordparagraphen als einen ersten wichtigen Schritt, den 1941 von den Nationalsozialisten eingeführten Tatbestand zu überarbeiten. Gleichzeitig forderte er eine umfassende Reform der Tötungstatbestände.
In seiner Rede betonte Justizminister Dr. Markov: „Der vorliegende Entwurf eröffnet die Möglichkeit, die Tötungsdelikte nunmehr vom Einfluss nationalsozialistischen Gedankenguts zu befreien. Die geplante Reform der Tatbestände der §§ 211 ff. StGB ist daher ausdrücklich zu begrüßen.“ Die Strafrechtsideologie des Nationalsozialismus stellte die Gesinnung des Täters und die Art seiner Lebensführung – und nicht die Tat als solche – in den Mittelpunkt. Mit dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Tatschuldprinzip ist es jedoch nicht vereinbar, wenn bei Mord und Totschlag auf die Tätertypisierung und nicht auf die Straftat selbst abgestellt wird.
Nach Auffassung von Justizminister Dr. Markov muss der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf Anlass sein, die seit vielen Jahren ausstehende und von vielen Fachleuten geforderte, umfassende inhaltliche Reform der Tötungsdelikte in Angriff zu nehmen. Vor allem sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, die lebenslange Haft durch flexiblere Strafandrohungen in Einzelfällen zu mildern, um dem verfassungsrechtlich verankerten Übermaßverbot Rechnung zu tragen. Dies würde auch zu einer europäischen Harmonisierung führen.
Justizminister Dr. Helmuth Markov: „Der Bundesminister der Justiz hat angekündigt, in diesem Jahr eine Expertenkommission zu der Thematik einzurichten. Das begrüße ich sehr und hoffe, dass diese Zielsetzung bald umgesetzt wird. Allerdings erwarte ich auch, dass die Bundesländer in die anstehenden Diskussionen aktiv eingebunden werden.“
Potsdam, 14.03.2014Veröffentlicht von:
Ministerium der Justiz
