Jugendhilfeausschuss stimmt für neue Elternbeitragsordnung
Beigeordneter Mike Schubert: Landeshauptstadt prüft, eigene Kita zu eröffnen
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben in ihrer außerordentlichen Sitzung am Freitagnachmittag die Empfehlung für eine neue Elternbeitragsordnung in der Landeshauptstadt beschlossen. Wenn die Stadtverordneten am Mittwoch dem Votum des Fachausschusses folgen und die freien Träger die neue Elternbeitragsordnung samt einheitlicher Elternbeitragstabelle übernehmen, sollen diese zum neuen Kitajahr ab 1. August gelten. „Potsdamer Eltern werden künftig geringere Beiträge zahlen als in den vergangenen Jahren. Und das letzte Kittjahr wird dank des neuen Kitagesetzes des Landes Brandenburg beitragsfrei“, sagte Mike Schubert über die Inhalte der empfohlenen Beitragsordnung.
„Da wir als Landeshauptstadt keine eigenen Kitas haben, dürfen wir laut Kitagesetz des Landes Brandenburg keine Satzung erlassen sondern den freien Trägern der Kitas nur eine Empfehlung aussprechen, wie eine Elternbeitragsordnung aussehen kann. Ich bin sehr froh, dass bislang alle Träger signalisiert haben, der Empfehlung zu folgen. Damit haben wir auch weiterhin einheitliche Elternbeiträge in den Einrichtungen der Landeshauptstadt“, sagte Mike Schubert. In Potsdam gibt es derzeit 120 Kindertagesstäten, die von 49 freien Trägern betrieben werden.
Die Elternbeitragsordnung sieht eine soziale Staffelung der Elternbeiträge, eine Differenzierung der Betreuungszeiten zwischen sechs, acht und zehn Stunden am Tag sowie unterschiedliche Betreuungsangebote (Krippe, Kita und Hort) vor. Insgesamt wird die Landeshauptstadt knapp 4,4 Millionen Euro pro Jahr mehr für die Potsdamer Kindertagesbetreuung ausgeben. Derzeit betragen die Ausgaben im Potsdamer Haushalt 109 Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung, Tendenz steigend.
In Potsdam müssen Eltern, die über ein Bruttoeinkommen von 22.000,99 Euro und weniger im Jahr verfügen, keine Kitabeiträge bezahlen. Ab einem Einkommen von 22.001 Euro muss im Hort 16 Euro beziehungsweise in Krippe oder Kindergarten je 28 Euro gezahlt werden. Bis zu einem Jahres-Bruttoeinkommen in Höhe von 92.001 Euro steigt der zu zahlende Monatsbeitrag für die Betreuung in 29 Einkommensschritten an. Der Höchstbetrag liegt abhängig von der Betreuungszeit im Hort beträgt zwischen 171 und 202 Euro, in der Kita zwischen 222 und 247 Euro und in der Krippe zwischen 271 und 298 Euro.
Mike Schubert kündigte im Jugendhilfeausschuss an, dass die Landeshauptstadt bei einer der aktuell in Planung befindlichen Kita-Standorte bis zum Ende des Jahres prüft, wie sie zukünftig wieder selbst als Betreiberin von Kitas aktiv werden kann. Dies wäre die Konsequenz aus der Entscheidung des Landes, Kommunen ohne eigene Einrichtungen auch zukünftig kein Satzungsrecht einzuräumen. „Wenn wir eine eigene Kita betreiben, haben wir laut Kitagesetz des Landes Satzungsrecht und die Träger können sich diese Satzung zu eigenen machen und als Grundlage für die Verträge mit den Eltern nehmen. Das macht vieles einfacher“, so Mike Schubert. „Wir sind eine wachsende Stadt und müssen uns der Verantwortung stellen, schnell und flexibel neue Kitas zu schaffen. Das können wir nicht allein von freien Trägern verlangen.“
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Landeshauptstadt Potsdam
