IHK: Keine weitere Kontrolle der Selbstverwaltung nötig
Klaus Aha, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus und Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der brandenburgischen IHKs, widerspricht Forderungen aus der Fraktion der Grünen im Brandenburger Landtag, die Arbeit der IHKs künftig durch den Landesrechnungshof überprüfen zu lassen. „Der gesetzliche Auftrag verlangt von der IHK-Organisation, dass sie unabhängig von der Politik die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen vertritt. Daher bedarf sie als Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft auch keiner finanziellen Kontrolle durch Behörden. Im IHK-Gesetz wurde bewusst auf eine staatliche Finanzaufsicht verzichtet.“
Eine Zuständigkeit des Landesrechnungshofes besteht nicht, da die IHKs für ihre Kernaufgaben keine staatlichen Gelder erhalten, sondern sich allein über ihre Mitglieder finanzieren.
Selbstverständlich, so Aha, würden die Vorgänge in der IHK Potsdam Anlass zum Handeln geben. „Aber das gezeigte schnelle und konsequente Handeln der Potsdamer Vollversammlung und der dort geäußerte Wille zur Aufklärung auch unter Zuhilfenahme unabhängiger Wirtschaftsprüfer belegen deutlich die Fähigkeit der gewählten IHK-Organe, Fehlentwicklungen von innen heraus zu erkennen und zu korrigieren.“
Die IHKs unterstehen bereits der allgemeinen Rechtsaufsicht des Landes. Alle finanziellen Aktivitäten der IHKs werden von der unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle der IHKs in Bielefeld geprüft. Das Budget jeder IHK wird von ehrenamtlichen Gremien erarbeitet und von der Vollversammlung in Eigenverantwortung beschlossen.
„Darüber hinaus sind wir natürlich mit unseren Aktivitäten für die Öffentlichkeit transparent. Deshalb beteiligen sich alle brandenburgischen IHKs beispielsweise an dem bundesweiten Projekt IHK-Transparent, in dessen Rahmen auch die finanziellen Kerndaten der Kammern für jeden sichtbar online stehen.“
Potsdam, 13.12.2013Veröffentlicht von:
IHK Potsdam
