Griebnitzsee: Klarheit im Umgang mit den Bootshäusern
Für den 18.04.2012 wurden vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht Termine anberaumt, in denen über Klagen von Eigentümern am Griebnitzsee aus den Jahren 2010 verhandelt werden soll. Gegenstand der Klagen sind zum einen zwei Bauanträge für Bootshäuser, die wegen der Veränderungssperre abgelehnt wurden und zum anderen zwei Rücknahmebescheide für Bootshausgenehmigungen, die zum Teil bereits ausgenutzt wurden.
Eine Klage wegen der Ablehnung eines Bauantrags wegen der Veränderungssperre wurde im Vorfeld des Termins zurückgenommen.
Die Rücknahmebescheide wurden im Mai 2010 erlassen, weil die erteilten Baugenehmigungen nach der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Uferzone Griebnitzsee" keine rechtliche Grundlagen mehr hatten und zum damaligen Zeitpunkt nicht klar war, ob überhaupt Bootshäuser/Bootsstege in den neuen Bebauungsplan 125 „Uferzone Griebnitzsee" aufgenommen werden sollen. Zudem lief die Rücknahmefrist Ende Mai 2010 ab. Es konnte auch nicht im Rahmen der Ermessensausübung von einer Rücknahme der Genehmigungen abgesehen werden, die unter Umständen nach dem neuen Bebauungsplan wieder zu erteilen wären, da gerade die künftigen Standorte der Bootshäuser einer umfassenden planerischen wie naturschutzfachlichen Prüfung bedürfen und diese Überlegungen zum Zeitpunkt des Erlasses der Rücknahmebescheide im Mai 2010 noch nicht annähernd abgeschlossen waren.
Mittlerweile sind die planerischen und naturschutzfachlichen Prüfungen abgeschlossen und an einigen Standorten erlaubt es der Stand des Bebauungsplanverfahrens (Planreife), konkrete Aussagen über den Standort von Bootshäusern und Bootsstegen zu treffen.
Vor diesem Hintergrund hebt die Landeshauptstadt Potsdam den Rücknahmebescheid für das errichtete Bootshaus Virchowstraße 25 auf, weil aufgrund des Planungsstandes an diesem Standort ein Bootshaus zugelassen werden soll.
Hinsichtlich der Rücknahme der Baugenehmigung für das Grundstück Virchowstraße 7 wurde die Baugenehmigung nicht in vollem Umfang ausgenutzt, sondern bislang nur der Unterbau in Form eines Steges errichtet. Dies entspricht nach jetzigem Planungsstand der Zielrichtung des aktuellen Bebauungsplanes; denn zur Freihaltung der Blickbezüge in der Zugangszone zum See soll dort nur ein Bootssteg festgesetzt werden. Aufgrund eines richterlichen Hinweises über die Rechtmäßigkeit dieser Rücknahme hebt die Landeshauptstadt diese Rücknahme auf, um eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
