Griebnitzsee: Bund muss sich an eigene Verfahren halten
Das Bundesfinanzministerium hat auf eine parlamentarische Anfrage hin der Bundestagsabgeordneten Andrea Wicklein das seit April 2010 gültige Verfahren der BImA zur Verwertung von Liegenschaften mitgeteilt. Dazu erklärt die Abgeordnete:
Das Erwerbsinteresse von Ländern und Kommunen an bundeseigenen Liegenschaften - zu denen auch die Uferflächen am Griebnitzsee gehören - soll weiterhin "vorrangig berücksichtigt" werden.
Außerdem soll der Verkaufspreis gutachterlich und nicht durch Einholen von Angeboten am Markt ermittelt werden. Das geht aus der neuen Verfahrensregelung zur Verwertung von Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hervor, die seit April 2010 gilt und die das Bundesfinanzministerium der SPD-Bundestagsabgeordneten Andrea Wicklein auf eine Anfrage hin mitteilte.
"Ich fordere die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf, sich an ihre eigenen Verfahren zu halten", so Wicklein. Eine Ausschreibung der Flächen am Griebnitzsee sei auch nach den neuen Regeln nicht zwingend erforderlich. "Es besteht ein Widerspruch zwischen dem Handeln der BImA und ihren eigenen Verfahrensregeln, der aufgeklärt werden muss", so die Abgeordnete. Sie wird sich daher erneut an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages wenden.
Zum Hintergrund:
Die Stadt Potsdam und die Bundeanstalt für Immobilienaufgaben hatten sich auf eine gutachterliche Wertermittlung für die Flächen am Griebnitzsee geeinigt. Ein Verkauf zu dem ermittelten Wert stand unmittelbar bevor. Durch Abgabe von höheren Angeboten durch Dritte ist die BImA jedoch dazu übergegangen, den Verkaufspreis am Markt ermitteln zu wollen (sog. Insertion). Ein möglicher Verkauf an Dritte würde jedoch dem durch das Bebauungsplanverfahren bekundete öffentlichen Interesse der Stadt Potsdam widersprechen.
Veröffentlicht von:
SPD Potsdam
2010-04-30 2010-04-30 09:51:29 Vorherige Übersicht Nächste