Glatteis, Schnee und Tauwetter – Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr jetzt besonders wichtig
Glatteis, Schnee, Tauwetter und überfrierende Nässe erfordern im Winter von allen Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit. Grundsätzlich gilt bei Glätte, Schnee und Matsch: Vorausschauend fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Dies gilt für Autofahrer ebenso wie für Radfahrer.
Mit dem Auto und dem Fahrrad ausreichend Abstand halten, Tempo reduzieren und frühzeitiges und maßvolles Bremsen sowie ruckartige Lenkbewegungen vermeiden hilft, die Sicherheit für alle zu verbessern und Unfälle zu vermeiden.
Nicht alle von Radfahrern benutzbaren Verkehrsflächen können durch die Stadtentsorgung Potsdam GmbH, die durch die Landeshauptstadt Potsdam mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt ist, ständig schnee- und eisfrei gehalten werden. Daher sollten Autofahrer beachten, dass Radfahrer auf der allgemeinen Fahrbahn fahren dürfen, wenn die als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radwege oder Radfahrstreifen nicht von Schnee oder Eis befreit und unbenutzbar sind.
Für Radfahrer ist es während der gesamten dunkleren Jahreszeit wichtig, gut zu sehen und gesehen zu werden. Der Transport von Kindern und Gepäck sollte nur auf geeignete Art und Weise erfolgen. Bei Glätte sollten Radfahrer aufgrund der erhöhten Unfallgefahr möglichst auf Kindersitze verzichten. Bei Eisregen sollte das Fahrradfahren generell überdacht werden.
Wer auch bei schwierigen Witterungs- und Straßenbedingungen nicht aufs Fahrradfahren verzichten will, findet weitere Tipps zu Sicherheit und Verhaltensregeln unter http://www.adfc.de/winter.
Für die gefahrenfreie Begehung der Fußwege müssen alle Anlieger unbedingt ihrer Winterdienstpflichten entsprechend der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam nachkommen. Demnach sind Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,50 Meter vollständig, breitere Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee freizuhalten. Die Verwendung von Salz ist nur in besonderen Ausnahmesituationen erlaubt.
Gleiches gilt für die Beräumung von Anliegerstraßen. Der Winterdienst auf Gehwegen und Fahrbahnen, die nicht im Straßenverzeichnis gekennzeichnet sind, obliegt der Winterdienst den Anliegern. Bei Eis- und Schneeglätte müssen gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder - einmündungen der Fahrbahn jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn bestreut und gegebenenfalls vorher beräumt werden. Ist nur auf einer Straßenseite ein Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche.
Potsdam, 09.01.2016Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
