Gerichtliche Mediation als Weg zur gütlichen Konfliktlösung
25.09.2009 - Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg führt gemeinsam mit dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in einem Pilotprojekt die gerichtliche Mediation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg ein.
Ab heute haben Prozessparteien die Möglichkeit, ein laufendes Zivil- oder Familiengerichtsverfahren unter Anleitung besonders ausgebildeter Richterinnen und Richter durch eine Mediation zu einem gütlichen Ausgang zu bringen. Angeboten wird die Mediation zunächst bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, ab Oktober bei dem Amtsgericht Potsdam und den Landgerichten Potsdam und Frankfurt (Oder). Voraussichtlich im Januar 2010 werden das Amtsgericht Cottbus und das Landgericht Neuruppin folgen. Bei einem positiven Verlauf des Pilotprojektes ist für das Jahr 2011 eine Erweiterung des Angebots beabsichtigt.
Justizministerin Beate Blechinger:
„Mit dem Pilotprojekt zur Einführung der gerichtlichen Mediation wird die Brandenburgische Justiz die einverständliche Streitbewältigung fördern. Ich sehe hierin eine zusätzliche Chance für vor Gericht streitende Bürger: Nach einer erfolgreichen Mediation können beide Parteien das Gericht als Gewinner verlassen."
Hintergrund:
Gerichtliche Mediation erfolgt im Rahmen von laufenden Gerichtsverfahren, also nachdem eine der beiden Streitparteien Klage beim Amts- oder Landgericht eingereicht hat. Die Prozessgerichte - und zwar auch in der Rechtsmittelinstanz - können den Parteien anbieten, in geeigneten Fällen mit der Unterstützung eines richterlichen Mediators ein Gespräch über die Beilegung des Konflikts zu führen. Die Teilnahme an der Mediation ist stets freiwillig. Entscheiden sich die Parteien für die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren für die Dauer der Mediation zum Ruhen gebracht. Als Mediatoren werden besonders geschulte Richterinnen und Richter tätig, die - ohne Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich des anhängigen Rechtsstreits - die Parteien bei der Suche nach einer beiden Seiten gerecht werdenden Lösung begleiten. Sie erteilen den Parteien keine rechtlichen Ratschläge und nehmen auch keine juristischer Einschätzungen der Sache vor. Diese Aufgabe obliegt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Parteien, weshalb vorgesehen ist, dass die Beteiligten der gerichtlichen Mediation anwaltlich vertreten sind.
Die Mediation birgt eine Vielzahl von Vorteilen für die Parteien. Ihr Konflikt kann mit einer einvernehmlichen Regelung zeitnah, zukunftsgerichtet und umfassend gelöst werden. Dabei können kreative Lösungsansätze verfolgt werden, die ein Urteil - das häufig eine „Alles-oder-Nichts-Entscheidung" darstellt - regelmäßig nicht bieten kann. Eine selbstbestimmte Konfliktlösung erlaubt es den Parteien zumeist besser als eine Verfahrensbeendigung durch Urteil, tragfähige persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu bewahren.
Veröffentlicht von:
Ministerium der Justiz Brandenburg
