Gartenabfälle gehören auf den Kompost, nicht ins Feuer
Wohin mit dem Laub und den Gartenabfällen im Herbst? Die Landeshauptstadt Potsdam weist darauf hin, dass Gartenabfälle wie frischer Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, sowie auch Laub und sonstige organische Abfälle nicht verbrannt werden dürfen. Gartenabfälle gehören auch nicht in die freie Natur. Denn nicht-heimische Pflanzen könnten sich so in der freien Natur ausbreiten und das Gleichgewicht empfindlich stören. Laub und Gartenabfälle gehören daher einzig in die dafür vorgesehenen Anlagen der Stadtentsorgung Potsdam beziehungsweise Laubsäcke. Hintergrund der Regelung, die im Landesimmissionsschutzgesetz sowie der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung geregelt ist, sind die durch den Verbrennungsprozess entstehende Luftverschmutzung und Feinstaubbelastung sowie die Beeinträchtigung der Nachbarn. Das Abbrennverbot ist somit ein Teil des Klimaschutzes in der Landeshauptstadt. Zudem entsteht durch das Kompostieren wieder guter, nährreicher Boden zur weiteren Verwendung in den Gärten und städtischen Grünanlagen.
Wer nicht die Möglichkeit hat, Laub und Gehölzschnitt selbst oder gemeinsam mit dem Nachbarn zu kompostieren, sollte den Grünabfall abliefern. Dafür stehen in Potsdam drei Annahmestellen, die Abgabe ist kostenpflichtig, der Landeshauptstadt zur Verfügung: Der Wertstoffhof 1 am Handelshof 1-3 im Industriegebiet, der Wertstoffhof 2 am Neuendorfer Anger 9 in Babelsberg (jeweils nur bis zu einem Kubikmeter) sowie die Kompostieranlage am Lerchensteig 25 b in Nedlitz (unbegrenzt). Auch der Recycling- und Kompostierbetrieb Drewitzer Straße (Zufahrt am Bahnübergang) nimmt den organischen Abfall kostenpflichtig entgegen.
Noch bequemer ist es, Laub und Grünabfälle durch die Mitarbeiter der Stadtentsorgung Potsdam abholen zu lassen. Die roten 100-Liter-Laubsäcke können in den Kundenzentren des Verkehrsbetriebes, auf den Wertstoffhöfen oder in einigen Läden in den Stadtteilen für 3,57 Euro pro Stück erworben werden. Anschließend die Telefonnummer (0331) 661 7166 der Stadtentsorgung Potsdam anrufen, einen Abholtermin vereinbaren (es gibt keine regulären Laubsacktouren!) und an diesem Termin rechtzeitig an den Straßenrand stellen. Im Kaufpreis ist die Abholung und Verwertung bereits enthalten.
Eine Ausnahme bei der Verwertung bilden Abfälle aus dem Garten- und Landschaftsbau, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht verwertet werden können. Hierzu zählen krankes und auch von Schädlingen befallenes Holz. Hier kann gemäß § 3 Abs. 1 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung eine Genehmigung auf Verbrennung im Ausnahmefall beantragt werden.
Potsdam, 04.10.2012Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
