Förderprogramm: Arbeitslose werden zur Altenpflegehilfe ausgebildet
Mit einem neuen Förderprogramm will das Sozialministerium zusätzliche Kräfte für die Altenpflege gewinnen: Bis zu 240 Arbeitslose können zu Altenpflegehelferinnen und -helfern ausgebildet und anschließend mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Sozialminister Günter Baaske: „In kaum einer anderen Branche ist der Personalbedarf so groß. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Deshalb müssen wir auch Quereinsteiger für diese wichtige Arbeit gewinnen.“
Für das am 01. Oktober gestartete Förderprogramm stehen 3,82 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Zum Start des neuen Förderprogramms besucht Baaske Anfang November eine ausbildende Altenpflegeschule in Strausberg.
Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Brandenburg wird von derzeit rund 90.000 bis zum Jahr 2030 auf voraussichtlich mehr als 160.000 Menschen steigen. In Brandenburg arbeiten rund 26.000 Menschen in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege. Jährlich beginnen etwa 450 eine Altenpflegeausbildung. Der künftige Personalbedarf wird jedoch etwa doppelt so hoch eingeschätzt.
Baaske: „Mit dem Programm wollen wir Arbeitslosen eine Chance auf eine sinnvolle Anstellung geben – wer diese anspruchsvolle und verantwortungsvolle Arbeit machen will, muss dafür mit Herz, Verstand und Belastungsfähigkeit sehr gut geeignet sein. Es gibt viele Langzeitarbeitslose, die dazu bereit sind und sich auf eine solche Arbeit freuen. Wir wollen sie dauerhaft in Beschäftigung bringen in einem Bereich, wo wir dringend zusätzliche Arbeitskräfte benötigen.“
Geeignet ist das Programm insbesondere für Langzeitarbeitslose, Menschen die älter als 50 Jahre sind oder über keinen Schul- oder Berufsabschluss verfügen sowie Alleinerziehende. Die Ausbildung dauert ein Jahr und wird an anerkannten Altenpflegeschulen durchgeführt. Anschließend sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Beschäftigung in ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen erhalten. Während der Ausbildung sowie im anschließenden ersten Jahr der Beschäftigung findet eine sozialpädagogische Begleitung statt.
Potsdam, 10.10.2012Veröffentlicht von:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
