Feuerwehr übergibt FFP2-Masken an Senioreneinrichtungen
Zutritt in Senioreneinrichtungen nur nach negativem Schnelltest oder FFP2-Maske
Der Zutritt für Besuchende in Senioreneinrichtungen der Stadt Potsdam darf nur nach einem negativen Schnelltest oder mit einer FFP2-Maske erfolgen. Darauf weist die Landeshauptstadt nochmals hin. „Wir müssen die Risikogruppen schützen. Das geht aber nur, wenn sich alle an die Regeln halten und diese in den Einrichtungen auch umgesetzt werden“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. Er hat daher gemeinsam mit Ralf Krawinkel, Fachbereichsleiter Feuerwehr, veranlasst, dass die Senioreneinrichtungen zusätzliche FFP2-Masken von der Stadt erhalten. Die Verteilung der FFP2-Masken ist am Mittwoch durch die Potsdamer Berufsfeuerwehr erfolgt. Insgesamt wurden knapp 5.500 Masken an 24 Senioreneinrichtungen abgegeben.
In der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg heißt es: „Besucherinnen und Besucher haben während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und in den zugehörigen Außenbereichen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Die Tragepflicht gilt nicht für Besucherinnen und Besucher, die unmittelbar vor dem Besuch mittels eines POC-Antigen-Schnelltests nach den jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts in der Einrichtung negativ getestet worden sind.“ Einige Senioreneinrichtungen haben darüber hinaus gehenden Regelungen erlassen.
Trotz Hygienekonzepte und klaren Regelungen für Besucherinnen und Besucher ist es in den vergangenen Tagen vermehrt zu Coronavirus-Ausbrüchen in Senioreneinrichtungen gekommen. „In einigen Wochen sind die Senioreninnen und Senioren dank der anstehenden Impfungen besser geschützt. Bis dahin müssen wir absolut vorsichtig sein, um das Coronavirus nicht weiter in die Einrichtungen zu tragen. Trotz allem wünsche ich Ihnen eine frohe Weihnacht“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. Gemeinsam mit Krawinkel appelliert er nochmals, die Hygieneregeln einzuhalten. Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen sowie regelmäßig Lüften seien die Gebote der Stunde.
Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land BrandenburgÄnderung zur Dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus/COVID-19 im Land BrandenburgDie wichtigsten Fragen zum Umgang mit dem Corona-Virus in PotsdamPotsdam, 23.12.2020Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
