Exner kündigt verstärkte Prüfung der Vorkaufsrechte an
Der in der Landeshauptstadt Potsdam für Grundstücksverkäufe zuständige Beigeordnete Burkhard Exner bedauert die aktuelle Diskussion um den Grundstücksverkauf Bertiniweg. „Es tut mir sehr leid, wenn wir die Grundstückspächter verunsichert haben und dabei der Eindruck entstanden sein sollte, dass die Landeshauptstadt Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend beachtet oder Grundstücke unter Wert verkauft hat. Ich bin weiter der Ansicht, dass dies nicht der Fall ist." Er werde auch weiterhin zur Beantwortung aller offenen Fragen sowohl öffentlich als auch in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung stehen, um die erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Als weitere Konsequenz aus den Hinweisen des Gerichtes und der Kommunalaufsicht kündigte Exner an, ab sofort die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens von Vorkaufsrechten einer vertieften Betrachtung zu unterziehen und in der jeweiligen Vertragsgestaltung besonders zu berücksichtigen.
Die Landeshauptstadt Potsdam hatte im April 2011 ein 11.600 Quadratmeter großes Grundstück an den Höchstbietenden veräußert. Die Stadtverordnetenversammlung hatte zuvor bereits im Januar 2011 dem Verkauf an die Gesellschaft zugestimmt und damit den Einfamilienhausnutzern auf dieser Fläche zugleich ein vertraglich gesichertes Erwerbsrecht eingeräumt. Dies ist geschehen, weil die Stadt die Auffassung vertrat, dass die Voraussetzungen für ein gesetzliches Vorkaufsrecht in diesem Fall nicht vorlagen. „Das vertraglich beurkundete Ankaufsrecht für die Pächter entspricht dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung", sagt Burkhard Exner.
Das gesamte Grundstück ist auf der Grundlage einer gutachterlichen Verkehrswertermittlung (erstellt am 4. Oktober 2010) veräußert worden. Diese wurde von der Kommunalaufsicht geprüft und materiell nicht beanstandet. Burkhard Exner betonte erneut, das Grundstück sei nicht unter Wert verkauft worden. Auch die Aufsichtsbehörde hat mitgeteilt, dass der Kaufpreis über dem Verkehrswert abzüglich der gutachterlich ermittelten Entschädigung liegt. Die von der Kommunalaufsicht festgestellten formellen Fehler werden nun seitens der Stadt nachgearbeitet.
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
